Unternehmergesellschaft - Das neue GmbH-Recht
Das neue GmbH-Recht beinhaltet auch die Einführung der Unternehmergesellschaft bzw UG, die eine Unterform der GmbH darstellt. Sie bietet den rechtlichen Rahmen für unkomplizierte und schnelle Existenzgründungen mit Haftungsausschluss des Privatvermögens, ohne dabei an Seriosität zu verlieren.
Unter diesem Aspekt – dem Gläubigerschutz – ist für die Unternehmergesellschaft eine Gewinnthesaurierungspflicht beschlossen worden, die den Aufbau des Stammkapitals der Unternehmergesellschaft regelt.
Die UG kann mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, aber das Ziel ist ein Stammkapital von 25 000 Euro, das durch jährliche Rücklagen aus dem Gewinn erreicht werden muss. Zuerst hat man nur über ein Herabsenken des Stammkapitals der GmbH auf 10 000 Euro nachgedacht, doch dieser Vorschlag traf auf viel Gegenwehr. Die Unternehmergesellschaft wurde dann als Lösung ins Gespräch gebracht und hat sich letztlich durchgesetzt – zur Freude vieler Gründer.