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5. Mai 2008

Existenzgründung als Mediengestalter

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Die Existenzgründung als Mediengestalter ist eine gewerbliche Existenzgründung und somit muss der Mediengestalter beim Gewerbeamt angemeldet werden. Existenzgründer können als Mediengestalter Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Mediengestalter den Antrag für Gründungszuschuss (ALG1 Bezug) oder den Antrag für Einstiegsgeld (ALG2 Bezug).

Weiterhin benötigt der Mediengestalter bei Existenzgründung noch folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Mediengestalter sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.

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