Privatrecht
Das Rechtsgebiet welches die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten untereinander regelt, wird als Privatrecht bezeichnet. Die Gleichstellung der Rechtssubjekte garantiert dabei dem Käufer und Verkäufer die gleichen rechtlichen Möglichkeiten. Es werden im Rahmen des Privatrechts Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen oder juristischen Personen geregelt. Zum Privatrecht zählt auch das Strafrecht. Durch das Privatrecht ist das Recht einer einzelnen Privatperson legitimiert mit Anderen eine Rechtsbeziehung einzugehen, wobei dabei verschiedene Einschränkungen gelten.
Im Rahmen des Privatrechts stellt der privatrechtliche Vertrag Gestaltungsmittel dar. Als Sonderprivatrecht gelten das Handelsrecht, das Arbeitsrecht und weitere Sonderprivatrechtsbereiche wie das Mietrecht oder Wertpapierrecht. Die Vorschriften des Handelsrechts sind für Gründer die ihren Businessplan Arbeitsagentur umsetzen verpflichtend.
Aufgrund des überwiegend dispositiven Charakters des Privatrechts haben die Rechtsubjekte einen Gestaltungsraum mit Rahmenbedingungen für individuelle Lösungen.
Über das internationale Privatrecht werden privatrechtliche Fälle mit Auslandsbezug insbesondere über Kollisionsnormen hinsichtlich der Zuständigkeit geregelt. Stehen den nationalen privatrechtlichen Regelungen völkerrechtliche Regelungen voran, sind diese verpflichtend.