Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

18. September 2008

GmbH Reform

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In den letzten Jahren ist ein stetiger Rückgang deutscher Unternehmensgründungen zu verzeichnen. Um dem entgegen zu wirken hat der deutsche Bundestag die GmbH Reform beschlossen. Ende 2008 sollen die Veränderungen im GmbH Gesetz verankert und umgesetzt werden. Mit der GmbH Reform wird unter anderem eine Unterform der normalen GmbH, die so genannte Mini GmbH eingeführt.

Die Mini GmbH oder haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann mit nur einem symbolischen Euro gegründet werden, ist aber nach der GmbH Reform zur Ansparung eines Stammkapitals verpflichtet. Hauptziel der GmbH Reform ist die Vereinfachung der Unternehmensgründung in Deutschland und die Ausgleichung der Wettbewerbsnachteile der klassischen GmbH gegenüber der englischen Limited.

Neben der Einführung der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) wird es auch einige Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs geben. So werden im Zuge der GmbH Reform durch das Momig die Ausschlusstatbestände der Geschäftsführerposition erweitert und eine Pflicht aller Firmen zur Eintragung einer inländischen Geschäftsanschrift festgelegt. In wie weit die GmbH Reform zum Anwachsen deutscher Firmengründungen beitragen kann, bleibt abzuwarten.

4. September 2008

Momig

Im November 2008 wird es für Existenzgründer und Unternehmer eine neue Form der GmbH geben, die so genannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Die Einstiegsvariante der klassischen GmbH entsteht im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts ( Momig ). Die Mini GmbH kann mit nur einem symbolischen Euro gegründet werden und beschränkt das Haftungsrisiko des Unternehmers auf das Vermögen der Gesellschaft. Das MoMiG zielt mit der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) auf einen Ausgleich der Wettbewerbsnachteile der normalen GmbH gegenüber der englischen Limited ab.

Das Momig hat aber im Zuge der GmbH Reform nicht nur die Mini GmbH eingeführt, sondern sorgt auch mit einigen anderen Maßnahmen für eine Erleichterung der Unternehmensgründung. Handwerker- und Gastronomiebetriebe beispielsweise müssen künftig nicht das übliche Eintragungsverfahren beim Handelsregister durchlaufen, sondern können ein beschleunigtes Verfahren nutzen und damit erheblich Zeit einsparen.  Neu ist auch, dass GmbH´s die nur von einer Person gegründet werden, nach dem Momig keine extra Sicherheitsleistungen mehr erbringen müssen.

Nach dem Momig sollen Gläubiger künftig durch das neue GmbH Gesetz besser vor Missbräuchen geschützt werden. So wurden die Ausschlusstatbestände für die Geschäftsführerposition auch für die Mini GmbH erweitert und die Gesellschafter sind laut dem MoMiG verpflichtet im Falle der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn kein Geschäftsführer mehr vorhanden ist.

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