Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

23. September 2008

Unternehmergesellschaft - Das neue GmbH-Recht

Das neue GmbH-Recht beinhaltet auch die Einführung der Unternehmergesellschaft bzw UG, die eine Unterform der GmbH darstellt. Sie bietet den rechtlichen Rahmen für unkomplizierte und schnelle Existenzgründungen mit Haftungsausschluss des Privatvermögens, ohne dabei an Seriosität zu verlieren.

Unter diesem Aspekt – dem Gläubigerschutz – ist für die Unternehmergesellschaft eine Gewinnthesaurierungspflicht beschlossen worden, die den Aufbau des Stammkapitals der Unternehmergesellschaft regelt.

Die UG kann mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, aber das Ziel ist ein Stammkapital von 25 000 Euro, das durch jährliche Rücklagen aus dem Gewinn erreicht werden muss. Zuerst hat man nur über ein Herabsenken des Stammkapitals der GmbH auf 10 000 Euro nachgedacht, doch dieser Vorschlag traf auf viel Gegenwehr. Die Unternehmergesellschaft wurde dann als Lösung ins Gespräch gebracht und hat sich letztlich durchgesetzt – zur Freude vieler Gründer.

4. September 2008

Momig

Im November 2008 wird es für Existenzgründer und Unternehmer eine neue Form der GmbH geben, die so genannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Die Einstiegsvariante der klassischen GmbH entsteht im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts ( Momig ). Die Mini GmbH kann mit nur einem symbolischen Euro gegründet werden und beschränkt das Haftungsrisiko des Unternehmers auf das Vermögen der Gesellschaft. Das MoMiG zielt mit der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) auf einen Ausgleich der Wettbewerbsnachteile der normalen GmbH gegenüber der englischen Limited ab.

Das Momig hat aber im Zuge der GmbH Reform nicht nur die Mini GmbH eingeführt, sondern sorgt auch mit einigen anderen Maßnahmen für eine Erleichterung der Unternehmensgründung. Handwerker- und Gastronomiebetriebe beispielsweise müssen künftig nicht das übliche Eintragungsverfahren beim Handelsregister durchlaufen, sondern können ein beschleunigtes Verfahren nutzen und damit erheblich Zeit einsparen.  Neu ist auch, dass GmbH´s die nur von einer Person gegründet werden, nach dem Momig keine extra Sicherheitsleistungen mehr erbringen müssen.

Nach dem Momig sollen Gläubiger künftig durch das neue GmbH Gesetz besser vor Missbräuchen geschützt werden. So wurden die Ausschlusstatbestände für die Geschäftsführerposition auch für die Mini GmbH erweitert und die Gesellschafter sind laut dem MoMiG verpflichtet im Falle der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn kein Geschäftsführer mehr vorhanden ist.

Powered by WordPress ( WordPress Deutschland )