Von Existenzgründung ist dann die Rede, wenn (haupt- oder nebenberuflich) eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Die Geschäftstätigkeit als solche beginnt grundsätzlich mit Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbe- bzw. Finanzamt. Nach diesem ersten Schritt der Existenzgründung hat der Gründer ggf. weitere Formalitäten, wie beispielsweise eine Mitgliedschaft bei Kammern und Verbänden, vorzunehmen.
Damit die Existenzgründung nachhaltig gelingt, bedarf es einer Darstellung des Geschäftskonzeptes in Form eines Businessplan. Hierbei sollte der Gründer, unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens, nicht nur die Geschäftsidee, sondern insbesondere auch alle Chancen und Risiken aufzeigen. Für eine erfolgreiche Existenzgründung ist insbesondere eine solide Finanzplanung wichtigste Voraussetzung.
Bund und Länder stellen verschiedene Förderprogramme zur Existenzgründung bereit. Zu den Fördermitteln gehören u.a. zinslose Darlehen, steuerliche Subventionen, Bürgschaften und Zuschüsse. Für Arbeitslosengeldempfänger I und II werden beispielsweise Gründungszuschüsse und Einstiegsgelder gewährt. Technologieorientierte Existenzgründungen können hingegen von sog. High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung unterstützt werden.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Businessplan für eine Existenzgründung.
Wer eine Existenzgründung plant, braucht meist Fördermittel. Für deren Beantragung wird ein Businessplan benötigt. Businessplan kann man im Deutschen mit Geschäftsplan übersetzen. In ihm wird umfassend das Vorhaben des Gründers beschrieben. Der Verfasser schildert seine Geschäftsidee mit Zielen, Strategie, Finanzierung, Marketing usw. und gibt dem Leser so einen genauen Einblick in sein Vorhaben.
Meist muss die Tragfähigkeit einer Existenzgründung mit einer fachkundigen Stellungnahme bestätigt werden. Auch hier wird der Businessplan für eine Existenzgründung zu Grunde gelegt, in dem also der finanzielle und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkt einen hohen Stellenwert haben sollten. Der Businessplan für eine Existenzgründung ist nicht nur für die Fördermittel wichtig, sondern dient gleichzeitig als Leitfaden für die Unternehmensführung und bildet das Fundament für eine erfolgreiche Gründung.
Der Businessplan für den Webdesigner bei Existenzgründung sollte Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum Webdesigner enthalten. Als fachkundige Stelle für Webdesigner sind Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den Webdesigner sowie Institutionen und Kammern zugelassen. Die persönliche und betriebliche Versicherung bei einer Existenzgründung als Webdesigner sollte mindestens aus folgenden Versicherungen bestehen: Krankenversicherung und Rentenversicherung für Webdesigner, Berufsunfähigkeitsversicherung ( ggf. speziell für Webdesigner ) einer Betriebshaftpflicht ( i. d. R. auch speziell für Webdesigner ), Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der Versicherungen sollten auch im Businessplan enthalten sein.
Bei Existenzgründung benötigt der Webdesigner eine Steuernummer, welche über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Webdesigner beim zuständigen Finanzamt beantragt wird. Das Marketingpaket für den Webdesigner sollte Visitenkarten, Briefpapier, Flyer, Stempel sowie weitere Marketingmittel für den Webdesigner enthalten. Eine Webseite, welche Informationen zur Tätigkeit als Webdesigner enthält, ist auf jeden Fall empfehlenswert. Das Marketingbudget sollte ebenfalls im Businessplan enthalten sein.
Die Existenzgründung als Mediengestalter ist eine gewerbliche Existenzgründung und somit muss der Mediengestalter beim Gewerbeamt angemeldet werden. Existenzgründer können als Mediengestalter Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Mediengestalter den Antrag für Gründungszuschuss (ALG1 Bezug) oder den Antrag für Einstiegsgeld (ALG2 Bezug).
Weiterhin benötigt der Mediengestalter bei Existenzgründung noch folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Mediengestalter sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.
Durch eine Existenzgründung geht man den Schritt in die Selbstständigkeit, die auch Buchführung erforderlich macht. Anhand der Buchführung werden Steuern vom Finanzamt errechnet. Zudem dient die Buchführung der betrieblichen Übersicht und gerade in den ersten Monaten der Existenzgründung erhält man durch sie eine Kontrolle zum Zahlenteil vom Businessplan. Positiv ist für die Selbstständigkeit, wenn man ab der Existenzgründung ein Geschäftskonto besitzt. Dadurch bleiben die gewerblichen und die privaten Geldbewegungen getrennt und die Buchführung sowie Kalkulationen und Planungen werden vereinfacht. Man sollte vor dem Datum der Existenzgründung die unterschiedlichen Konditionen für ein Geschäftskonto bei den Banken vergleichen, um eine gute Wahl treffen zu können. Die Existenzgründung von Arbeitslosen wird vom Staat durch den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld gefördert. Die Gelder unterscheiden sich in der Höhe und darin, wer es empfangen kann. Der Gründungszuschuss ist ALG1-Empfängern bestimmt, die eine Existenzgründung vornehmen wollen, das Einstiegsgeld ALG2-Empfängern. In beiden Fällen muss man dem Antrag einen Businessplan beilegen, der die Existenzgründung vorstellt. Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung.