Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

26. Juli 2010

Die Betriebsausgabe

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Die Betriebsausgabe stellt eine Aufwendung dar, die im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung entsteht. Was konkret zum betrieblichen Leistungserstellungsprozess gehört sollte bereits im Businessplan definiert werden. Die Betriebsausgabe ist einem konkreten Unternehmen zuzuordnen und ist im Zusammenhang  zu den verschiedenen Einkunftsarten des Unternehmens entstanden. Eine Betriebsausgabe ist objektiv im Zusammenhang zum Betrieb entstanden und subjektiv betriebsdienend bestimmt.

Betriebsausgaben sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig und damit gewinnschmälernd. Betriebsausgaben sind im Jahr der Entstehung steuerlich geltend zu machen. In diesem Zusammenhang sind die steuerlichen Vorschriften, insbesondere bezüglich der Gewinnermittlung zu beachten.
Im Gegensatz zu der Betriebsausgabe ist die Privatausgabe für die Lebensführung nicht steuerlich absetzbar. Diese ist aus dem steuerlichen Gewinn zu bestreiten. Häufig überschneiden sich Betriebs- und Privatausgaben. Gemäß §12 Nr. 1 Satz 2 EStG können die im Zusammenhang mit Aufwendungen für die Lebensführung angefallenen Betriebsausgaben, auch im Falle des teilweisen Anfalls im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, nicht angesetzt werden. Eine Ausnahme besteht wenn die private Mitveranlassung von nur ganz untergeordneter Bedeutung ist.

Komplett nicht abzugsfähige Betriebsausgaben stellen neben denen die die private Lebensführung teilweise betreffen, Geldstrafen und Aufwendungen für die Erstausbildung, die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen, dar. Es existieren ferner diverse teilweise nicht abziehbare Kosten.

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