Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

19. November 2010

Mindestlohn

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 12:21

In Form von dem Mindestlohn wird gesetzlich ein kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt, welches verbindlich für Arbeitgeber ist, definiert. Der Mindestlohn kann explizit gesetzlich und tarifvertraglich oder implizit durch ein Lohnwucherverbot  festgelegt werden bzw. sich ergeben.

Angewendet werden kann der Mindestlohn auf Stundensätze oder Monatslöhne im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung beziehen. Zu unterscheiden sind national, regional und branchenspezifisch gültig Mindestlöhne. Gerade für junge Unternehmen die ihre Existenzgründung gerade erst vollzogen haben, stellt der Mindestlohn eventuell eine besondere finanzielle Belastung dar. Deshalb ist schon bei der Standortwahl des Unternehmens der regionale Mindestlohn in die Finanzierungsplanung von dem Geschäftsplan einzubeziehen.

Die Sinnhaftigkeit von dem Mindestlohn wird in Bezug auf den sozialen und arbeitsmarktpolitischen Einfluss unterschiedlich eingeschätzt. Argumente für die Festlegung von dem Mindestlohn ist die allgemeine Verbesserung der Einkommen im Niedriglohnsektor was zu einer Erhöhung der Lebensqualität in diesem Bereich führt. Nachteilig gestaltet sich die Gefahr durch den Mindestlohn Arbeitsplätze aufgrund von Abwanderungen in Niedriglohnländer zu verlieren. Nach überwiegender Ansicht hat die Gestaltung der Höhe von dem Mindestlohn in Abhängigkeit zum allgemeinen Lohnniveau einen entscheidenden Einfluss auf Wirkung von dem Mindestlohn.

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack-URL

Einen Kommentar hinterlassen

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.

Powered by WordPress ( WordPress Deutschland )