Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

7. Oktober 2008

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft - Grünes Licht

Das überarbeitete GmbH-Recht und damit zeitgleich die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft haben am 19.09.2008 die Zustimmung durch den Bundesrat, wie es vom Rechtsausschuss empfohlen wurde, erhalten. Damit gibt man grünes Licht für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, die ein Teil des reformierten GmbH-Rechts ist.

Voraussichtlich können Gründer ab dem 01. November 2008 die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für ihre Unternehmensgründung nutzen und somit eine beschränkte Haftung erreichen. Die Mindesteinlage der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beträgt einen Euro, die Gründer können freiwillig auch mit einem höheren Stammkapital gründen, was in der Praxis wohl seltener anzutreffen sein mag.

Im Geschäftsverkehr muss eine Unternehmergesellschaft immer mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ auftreten, eine Abkürzung ist nicht erlaubt. Lediglich das Wort Unternehmergesellschaft darf als UG verkürzt werden. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist eine sinnvolle Alternative zur Limited und ist eine interessante Rechtsform.

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