Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Schmuckdesigner
Ab Anfang September 2008 wird es für Schmuckdesigner, die sich eine selbständige Existenz aufbauen wollen, möglich sein, mit einer Einlage von mindestens einem Euro eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Die UG ist eine Alternative zur Limited und soll unter anderem die Abwanderung von Unternehmen ins Ausland verhindern.
Für Schmuckdesigner ist die auch als 1 Euro GmbH (ein Euro GmbH) bezeichnete Gesellschaft auch deshalb interessant, weil das Eintragungsverfahren beim Handelsregister durch die Abkoppelung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt wird und die Kosten der Eintragung sehr gering sind. Für Schmuckdesigner, die eine Unternehmergesellschaft gründen möchten, empfiehlt sich aufgrund der noch nicht ganz klaren gesetzlichen Vorgaben jedoch die Konsultation eines Rechtsanwaltes.