Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

25. Mai 2009

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Abgelegt unter: Allgemein — JG @ 11:00

Die Bedeutung der Abkürzung GbR lautet „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“. Hier vereinigen sich natürliche oder juristische Personen zur gemeinsamen Umsetzung einer Geschäftsidee. Die Gesellschaftsform ist in Deutschland recht bekannt, es handelt sich um eine Form der Personengesellschaft. Nicht wie bei einer GmbH benötigen Gründer der GbR keine Mindestkapitalanlage, somit haften die Gesellschafter mit dem Privatvermögen.

Ein sogenannter Mandantenvertrag beschränkt auf eine Haftpflichtversicherungssumme (z.B. bei Steuerberatern). Zur Erhaltung der GbR kann privates Geld angelegt werden und auch Entnahmen sind einfach möglich. Die GbR steht hoch im Kurs, da sie als flexibel und kostengünstig für die Unternehmer gilt. Um eine GbR gründen zu können benötigen die angehenden Firmenbesitzer aber auch eine gute Geschäftsidee und einen Businessplan.

Dieses Unternehmenskonzept muss sorgfältig von den Gesellschaftern ausgearbeitet werden. Wichtige Fakten wie die Geschäftsidee, die Unternehmensform, der Standort und einige Kalkulationsbeispiele sollten im Businessplan nicht fehlen. Ebenso ist der Gesellschaftsvertrag von wichtiger Bedeutung, hier werden wichtige Details und der gemeinsame Zweck geregelt. Die Gesellschafter der GbR sind geschäftsführungsbefugt, soweit nichts anderes im Gesellschaftsvertrag niedergeschrieben wurde. Kommt es zu einer Veränderung der Personenstruktur sollten Sie besonders auf den Erhalt der Gesetze (die im Vertrag stehen) achten. Sammeln Sie Informationen im Internet und lassen Sie sich ausführlich von ihrem Steuerberater beraten.

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