Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

21. Oktober 2008

Existenzgründung - Die selbstständige Tätigkeit

Abgelegt unter: Existenzgründung — Tags: — JG @ 14:50

Von Existenzgründung ist dann die Rede, wenn (haupt- oder nebenberuflich) eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Die Geschäftstätigkeit als solche beginnt grundsätzlich mit Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbe- bzw. Finanzamt. Nach diesem ersten Schritt der Existenzgründung hat der Gründer ggf. weitere Formalitäten, wie beispielsweise eine Mitgliedschaft bei Kammern und Verbänden, vorzunehmen.

Damit die Existenzgründung nachhaltig gelingt, bedarf es einer Darstellung des Geschäftskonzeptes in Form eines Businessplan. Hierbei sollte der Gründer, unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens, nicht nur die Geschäftsidee, sondern insbesondere auch alle Chancen und Risiken aufzeigen. Für eine erfolgreiche Existenzgründung ist insbesondere eine solide Finanzplanung wichtigste Voraussetzung.

Bund und Länder stellen verschiedene Förderprogramme zur Existenzgründung bereit. Zu den Fördermitteln gehören u.a. zinslose Darlehen, steuerliche Subventionen, Bürgschaften und Zuschüsse. Für Arbeitslosengeldempfänger I und II werden beispielsweise Gründungszuschüsse und Einstiegsgelder gewährt. Technologieorientierte Existenzgründungen können hingegen von sog. High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung unterstützt werden.

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