Einstiegsgeld
Alg II Empfänger können mit dem Einstiegsgeld bei der Aufnahme einer Selbstständigkeit durch die ARGE gefördert werden. Es wird aber nur eine selbstständige Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter durch das Einstiegsgeld gefördert. Die Antragsformulare auf Einstiegsgeld erhält man bei der ARGE, hier erfährt man auch alle weiteren Unterlagen, die dem ausgefüllten Antrag beigefügt werden müssen. Ein Businessplan wird immer verlangt, denn er stellt das Vorhaben detailliert vor und ist die hauptsächliche Grundlage auf der der Sachbearbeiter entscheidet, ob das Einstiegsgeld bewilligt wird.
Das Einstiegsgeld wird meist in Höhe des Alg II Satzes gezahlt zuzüglich 50 Prozent davon. In der Regel bekommt man das Einstiegsgeld für sechs oder zwölf Monate zugesagt, eine Verlängerung ist auf Antrag theoretisch bis zu 24 Monate möglich. Ist man nicht mehr hilfebedürftig dann wird das Einstiegsgeld eingestellt.