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20. Mai 2008

Der Gründungszuschuss für ALG Empfänger

Abgelegt unter: Gründungszuschuss — Tags: — rewe @ 18:34

Der Gründungszuschuss ist ein Förderprogramm, das von der Arbeitsagentur zur Förderung der Existenzgründung erschaffen wurde. Es werden monatlich bis zu 10.000 Existenzgründungen von der Agentur für Arbeit gefördert. Der Existenzgründer sollte als arbeitslos gemeldet sein und noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG 1 haben, um somit die wichtigste Vorraussetzung zu erfüllen.

Den Antrag auf Gründungszuschuss erhält man von der Arbeitsagentur. Des Weiteren sollten dem Antrag auf Gründungszuschuss verschiedene Unterlagen bei gefügt werden. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan kann dabei von enormer Wichtigkeit sein. Ein kompletter Lebenslauf, Anmeldung beim Gewerbeamt, fachkundige Stellungnahme, verschiedene Nachweise über Qualifikationen und der Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar, beispielsweise in Form einer Urkunde, sollten zu den den kompletten Unterlagen gehören.

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