Der Formkaufmann
Ein Formkaufmann stellt eine Rechtsform gem. § 6 HGB dar. Als Formkaufmann gelten Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit wie bspw. die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die eingetragene Genossenschaft (eG). Die Rechtsform des Kaufmanns haben alle Handelsgesellschaften nach § 6 HGB inne, die nicht bereits durch Grundhandelsgewerbe oder Handelsregistereintragung Kaufleute darstellen.
Die Rechtsform des Formkaufmannes erlangt ein Unternehmen mit seiner Entstehung gem. § 6 II HGB unabhängig davon ob auch wirkliche ein Handelsgewerbe betrieben wird. Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften gelten auch ohne Handelsregistereintrag als Formkaufleute. Im Zuge der Gründung einer Gesellschaft als Formkaufmann kann die Erstellung eines Businessplans zur Beantragung von Fördermitteln oder zinsgünstiger Darlehn notwendig werden. Die Nutzung eines Businessplan Muster kann die Erstellung vereinfachen und beschleunigen.
Stille Gesellschaften die keine Handelsgesellschaft darstellen, Kartelle, Interessengemeinschaften, Konzerne etc., die nicht die Form einer zugelassenen Handelsgesellschaft aufweisen, stellen Nichtformkaufleute dar.
[…] (eG). Wie die Rechtsform von dem Formkaufmann zustandekommt, erklärt der Artikel zum Formkaufmann in kompakter […]
Pingback von Die Artikel im September 2010 | Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee — 19. Oktober 2010 @ 16:58