Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

13. August 2010

Der Endverbraucher

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 12:07

Der Begriff des Endverbrauchers wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet. Nach ökologischer Anschauung stellt der Endverbraucher das letzte Glied in der Nahrungskette dar und wird auch als Konsument bezeichnet. Legt man die betriebswirtschaftliche Begriffsdefinition zugrunde stellt der Endverbraucher das letzte Glied in der Absatzkette dar und wird auch als Kunde oder Verbraucher bezeichnet. Im Bereich des Lebensmittelrechts versteht man unter dem Endverbraucher eine Person die Lebensmittel verzehrt. Ein Endnutzer der eine Dienstleistung oder ein Produkt erwirbt und auch nutzt bzw. konsumiert wird ebenfalls als ein Endverbraucher angesehen.

Der Endverbraucher zeichnet sich durch die Tätigkeit des Verbrauchens oder Konsumierens aus. Rechtlich kann jede natürliche Person die mit einem Unternehmen Geschäfte schließt als Endverbraucher angesehen werden. Auch Unternehmer die eine Geschäftsidee über einen Businessplan Wettbewerb umgesetzt haben treten als Privatperson als Endverbraucher auf.

Der Endverbraucher genießt über das Bürgerliche Gesetzbuch einen besonderen Schutz aufgrund seiner grundlegenden wirtschaftlichen Unterlegenheit. Dieser Schutz ist gegeben sobald eine Person als Endverbraucher ein Rechtsgeschäft abschließt welches nicht der gewerblichen Tätigkeit dient.

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