Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

7. Mai 2008

Der Businessplan für die Arbeitsagentur

Abgelegt unter: Businessplan — Tags:, — JG @ 15:41

Viele Existenzgründer machen sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig. Daher ist bei einer Vielzahl der Gründer ein Businessplan für die Arbeitsagentur von besonderer Bedeutung. Die Arbeitsagentur muss nach dem Sozialgesetzbuch den Businessplan durch eine fachkundige Stelle begutachten lassen. Umso wichtiger ist es, einen detaillierten und aussagekräftigen Businessplan vorweisen zu können. Die Arbeitsagentur unterscheidet bei der Höhe und der Art und Weise der Bezuschussung zwischen ALG I und AGL II- Beziehern.

Trotz dieser Unterscheidung ist es für beide Personnengruppen gleichermaßen relevant, einen Businessplan zur Vorlage bei einer fachkundigen Stelle erstellt zu haben. Empfänger von ALG I können als Förderung einen so genannten Gründerzuschuss beantragen. Die Arbeitsagentur verlangt, das eine selbständige und hauptberufliche Tätigkeit aufgenommen wird, über die der Gründer aussreichende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen kann. Des Weiteren muss der Existenzgründer arbeitslos sein und noch für mind. 90 Tage Anspruch auf ALG I haben. Die Arbeitsagentur leistet für neun Monate einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und gewährt 300 € zur sozialen Absicherung. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten z.B. durch einen erneuten Businessplan dargelegt werden.

ALG II- Empfänger erhalten von der Arbeitsagentur als Förderung ein Einstiegsgeld. Auchhier ist ein Businessplan von enormer Bedeutung, da der Zuschuss eine Ermessenleistung darstellt. Die Arbeitsagenturdauer leistet in der Regel eine Zuschuss über die Dauer von 12 Monaten, eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich. Alles in Allem ist es für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit besonders wichtig einen Businessplan zu erstellen, da die Arbeitsagentur für ihre Förderprogramme entsprechend hohe Anforderung an die Gründer stellt.

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