Der Bruttolohn
Als Bruttolohn bezeichnet man den vom Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer gezahlten Lohn vor Abzug von Steuern und sonstigen Beiträgen. Der Bezug des Bruttolohns erfolgt in der Regel auf einen Monat. Die Abrechnung des Bruttolohns kann als Jahreslohn, Monatslohn oder Stundenlohn erfolgen. Vom Bruttolohn werden verschiedene Steuern und Beiträge abgezogen und der verbleibende Betrag an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Steuern werden als Abgaben an das Finanzamt in Form von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer gezahlt.
Sozialversicherungsbeiträge werden in Form von Beiträgen zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung vom Bruttolohn abgezogen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind jeweils zur Hälfte durch den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden unmittelbar nach der Abrechnung des Lohns über das Geschäftskonto des Arbeitgebers an das Finanzamt bzw. den Beitragsträger abgeführt.
Die Art und Höhe der Abzüge vom Bruttolohn sind abhängig von der Lohnsteuerklasse, die wiederrum vom Familienstand, Kinderanzahl etc. abhängig ist. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Beiträgen können auch private Abzüge wie beispielsweise die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen oder privaten Vorsorgeaufwendungen erfolgen.