Der Begriff der Arbeitslosigkeit
Mit dem Begriff der Arbeitslosigkeit wird das Fehlen vergüteter Beschäftigungsverhältnisse für potenzielle Erwerbspersonen benannt. Eine Person gilt als arbeitslos wenn Sie trotz Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht in ein bezahltes Beschäftigungsverhältnis aufgenommen werden kann. Zur Erfassung der Arbeitslosigkeit dient innerhalb der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung die Arbeitslosenquote. Diese gibt Auskunft über das Verhältnis der Arbeitslosen Personen zu den gesamten Erwerbspersonen. Zu den Erwerbspersonen zählen unter anderem die Selbständigen, die Ihre Geschäftsidee umgesetzt haben.
Hinsichtlich der Arbeitslosigkeit können verschiedene Arten unterschieden werden. Die friktionelle Arbeitslosigkeit ist der Übergangszeit zwischen zwei Arbeitsstellen geschuldet. Diese Form der Arbeitslosigkeit ist in der Regel nur von kurzer Dauer. Die saisonale Arbeitslosigkeit ist auf Klimaschwankungen und Schwankungen der Nachfrage zurückzuführen. Die konjunkturelle Arbeitslosigkeit existiert aufgrund von natürlichen Schwankungen der Konjunktur im Zeitablauf.
Die strukturelle Arbeitslosigkeit ist das Ergebnis andauernder Strukturkrisen und deren Konsequenzen auf den Arbeitsmarkt. Dabei lassen sich die merkmalsstrukturelle Arbeitslosigkeit, die technologische Arbeitslosigkeit und die institutionelle Arbeitslosigkeit unterscheiden. Hinzu kommt die verdeckte Arbeitslosigkeit wie bspw. stille Reserven die nicht in der Arbeitslosenstatistik auftaucht.