Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

12. Juli 2010

Das Aktivierungswahlrecht in der Bilanz

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 16:12

Das Aktivierungswahlrecht kann im Rahmen der Bilanzpolitik zur Gewinngestaltung verwendet werden. Die im HGB verankerten Aktivierungswahlrechte erlauben es bei der Erstellung der Bilanz je nach Bilanzpolitik Vermögensgegenstände zu aktivieren oder nicht zu aktivieren. Im Rahmen der konkreten Aktivierungsfähigkeit bestehen laut HGB Aktivierungswahlrechte für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Bilanzierungshilfen für aktive latente Steuern und zum Disagio. Für diese Posten darf eine Aktivierung in der Bilanz erfolgen, muss aber nicht.

Das Aktivierungswahlrecht wirkt im Rahmen der Bilanzierung informationsverzerrend da durch etwaige nichtaktivierte Vermögensgegenstände die Bilanzsumme verringert werden kann. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) beinhalten kein explizites Aktivierungswahlrecht. Im Rahmen des IFRS spricht man aufgrund einer schwer nachweisbaren Erfüllung diverser Nachweise von einem faktischen Aktivierungswahlrecht bzw. sogenannten impliziten Aktivierungswahlrechten oder Nachweiswahlrechten.

Für die Steuerbilanz gilt im Allgemeinen der Grundsatz, dass Aktivierungswahlrechte in der Handelsbilanz zu Aktivierungspflichten in der Steuerbilanz führen. Eine Unternehmergesellschaft sollte sich in Bezug auf Ihren Businessplan genau überlegen welche Bilanzpolitik sie verfolgt und dementsprechend von ihrem Aktivierungswahlrecht Gebrauch machen.

Keine Kommentare »

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack-URL

Einen Kommentar hinterlassen

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.

Powered by WordPress ( WordPress Deutschland )