Momig
Im November 2008 wird es für Existenzgründer und Unternehmer eine neue Form der GmbH geben, die so genannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Die Einstiegsvariante der klassischen GmbH entsteht im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts ( Momig ). Die Mini GmbH kann mit nur einem symbolischen Euro gegründet werden und beschränkt das Haftungsrisiko des Unternehmers auf das Vermögen der Gesellschaft. Das MoMiG zielt mit der ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) auf einen Ausgleich der Wettbewerbsnachteile der normalen GmbH gegenüber der englischen Limited ab.
Das Momig hat aber im Zuge der GmbH Reform nicht nur die Mini GmbH eingeführt, sondern sorgt auch mit einigen anderen Maßnahmen für eine Erleichterung der Unternehmensgründung. Handwerker- und Gastronomiebetriebe beispielsweise müssen künftig nicht das übliche Eintragungsverfahren beim Handelsregister durchlaufen, sondern können ein beschleunigtes Verfahren nutzen und damit erheblich Zeit einsparen. Neu ist auch, dass GmbH´s die nur von einer Person gegründet werden, nach dem Momig keine extra Sicherheitsleistungen mehr erbringen müssen.
Nach dem Momig sollen Gläubiger künftig durch das neue GmbH Gesetz besser vor Missbräuchen geschützt werden. So wurden die Ausschlusstatbestände für die Geschäftsführerposition auch für die Mini GmbH erweitert und die Gesellschafter sind laut dem MoMiG verpflichtet im Falle der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn kein Geschäftsführer mehr vorhanden ist.