Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

19. Oktober 2010

Investitionsstau

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Als Investitionsstau wird der Zustand bezeichnet indem über einen längeren Zeitraum keine Erweiterungs- und Erhaltungsinvestitionen getätigt werden die allerdings zur Substanzerhaltung bereits im Unternehmen befindlicher Investitionsobjekte oder im Zuge des technischen Fortschritts zwingend notwendig sind.

Zur Substanzerhaltung müssen Investitionen mindestens in Höhe der getätigten Abschreibungen erfolgen. Erfolgen geringere Investitionen oder bleiben diese komplett aus, spricht man von dem Investitionsstau. Ein Investitionsstau auf gesamtwirtschaftlicher Ebene ist gegeben wenn es möglich ist administrierte Preise unterhalb der Marktpreise festzulegen. Die Folgen von einem Investitionsstau müssen jedem Gründer im Zuge der Existenzgründung bekannt sein um frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Infolge dessen erfolgen eine Verringerung der Auslastung der Kapazitäten bei der Herstellung und die Investition in diese Anlagen. Um dem Investitionsstau zu entgegnen können konjunkturfördernde Wachstumsprogramme dienen.

13. Oktober 2010

Hauptrefinanzierungsinstrument

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 12:18

Das Hauptrefinanzierungsinstrument wird als zentrales geldpolitisches Instrument von der europäischen Zentralbank als sogenanntes Offenmarktgeschäft eingesetzt. Dabei erfolgt ein Tausch von zeitlich begrenzten Sicherheiten, die in Form von Wertpapieren von Geschäftsbanken gestellt werden, in Zentralbankgeld. Die Geschäftsbanken haben für die Inanspruchnahme von dem Hauptrefinanzierungsinstrument für die Wertpapierpensionsgeschäfte einen Zinssatz (Hauptrefinanzierungszinssatz) zu zahlen.

Über die Anpassung des Leitzinses ist es der Zentralbank über das Hauptrefinanzierungsinstrument möglich, das Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt zu steuern. Erhöht die Zentralbank den Hauptrefinanzierungssatz führt dies in der Regel zu einer Erhöhung des Marktzinses. Im Rahmen von dem Hauptrefinanzierungsinstrument bieten die nationalen Zentralbanken wöchentlich den Geschäftsbanken Zentralbankgeld für eine Laufzeit von einer Woche zum entsprechenden Hauptrefinanzierungssatz an. Die kurze Laufzeit der Geschäfte ermöglicht es der Zentralbank in kurzer Frist einen Einfluss auf den Geldmarkt auszuüben. Die Zentralbank ist demzufolge in der Lage über die Leitzinssenkung die Wirtschaft anzukurbeln und die Geschäftsbanken zur zinsgünstigen Vergabe von Krediten für eine Unternehmensgründung bereitzustellen.

Die kurzfristige Geldvergabe erfolgt zur Spitzenrefinanzierungsfazilität und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte erlauben die längerfristige Geldvergabe. Je nach wirtschaftlicher Situation führt die Zentralbank im Rahmen von dem Hauptrefinanzierungsgeschäft eine expansive oder restriktive Geldpolitik durch.

30. September 2010

Großunternehmen

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 13:11

Als Großunternehmen werden Unternehmen bezeichnet, die bestimmte Grenzen hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten, Umsatzerlösen oder Bilanzsummen überschreiten. Großunternehmen werden auch als Konzerne bezeichnet.

Als große Kapitalgesellschaften werden im Sinne von Großunternehmen gem. § 267 HGB die Kapitalgesellschaften bezeichnet, die Aktien emittieren oder wenn für mindestens zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre eine Bilanzsumme nach Abzug etwaiger Fehlbeträge von mindestens 19.250.000 Euro ausgewiesen, mindestens 38.500.000 Euro Umsatzerlöse erwirtschaftet und durchschnittlich 250 Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres beschäftigt wurden. Personengesellschaften wie beispielsweise die Unternehmergesellschaft werden nicht als Großunternehmen bezeichnet.

Je nach Branche werden unabhängig von der handelsrechtlichen Definition unterschiedliche quantitative und qualitative Kriterien an die Vorlage von einem Großunternehmen gestellt. Quantitativ werden in der Regel Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern, einer Bilanzsumme bzw. Jahresumsätze von mindestens 50 Mio. Euro  als Großunternehmen bezeichnet.

Die Bezeichnung als Klein- und mittelständige Unternehmen (KMU) stellt einen Spezialfall von Großunternehmen dar. Qualitativ werden europaweit weniger als 1 % der Wirtschaftseinheiten als Großunternehmen verstanden.

24. September 2010

Gesellschaftsrecht

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 11:59

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet alle gesetzlichen Regelungen die privatrechtliche Personenvereinigungen betreffen, die zur gemeinsamen Erreichung eines definierten Zwecks, errichtet werden. Neben dem einem jeweiligen Land zugrundeliegenden Gesellschaftsrecht gilt auch das gemeinsame Gesellschaftsrecht der EU-Mitgliedsstaaten in diesem Land.

Auf das Gesellschaftsrecht haben eine Vielzahl an Rechtsquellen wie das HGB, BGB, AktG und die Art. 9 und 14 des Grundgesetzes einen Einfluss. Wie eine Gesellschaft definiert ist, ist in § 705 ff. BGB geregelt. Demzufolge ist eine Gesellschaft dadurch geprägt, dass sich mehrere Personen vertraglich zusammenschließen um einem erlaubten Zweck nachzugehen und diesen nach Kräften fördern.

Das Gesellschaftsrecht definiert eine Gesellschaft die dieser Definition gerecht wird als Gesellschaft im weiteren Sinne. Eine Gesellschaft im engeren Sinne stellen konkrete Personengesellschaften wie die GbR, die OHG und die KG dar und als Gesellschaften im weiteren Sinne werden Vereine und Kapitalgesellschaften wie die Unternehmergesellschaft angesehen. Der rechtliche Bestand einer Gesellschaft im engeren Sinne ist durch die Organisationsstruktur und den Gesellschaftern geprägt.

7. September 2010

Gemeinkosten

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 16:36

Alle Kosten die im Zuge der betrieblichen Leistungserstellung entstehen und sich nicht eindeutig Leistungseinheiten oder Produkten zuordnen lassen, stellen Gemeinkosten dar. Beispiele für Gemeinkosten sind Mietkosten und Verwaltungskosten. Das Gegenteil der Gemeinkosten stellen die Einzelkosten dar. Die Gemeinkosten werden innerhalb der Kostenartenrechnung definiert und lassen sich nicht direkt auf die Kostenträger zurechnen. Die Zurechnung erfolgt im Rahmen der Kostenträgerrechnung über Gemeinkostenzuschlagssätze nach dem Verursachungsprinzip.

Es können sowohl primäre und sekundäre als auch echte und unechte Gemeinkosten, die im Rahmen der Erfüllung von einem Geschäftsplan entstehen, unterschieden werden. Als primäre Gemeinkosten werden die Gemeinkosten bezeichnet, die in einer Kostenstelle entstehen und die nicht im Rahmen der betrieblichen Leistungsverrechnung verteilt werden sondern in dieser Kostenstelle bestehen bleiben. Die sekundären Gemeinkosten werden dagegen über die Leistungsverrechnung von den Nebenkostenstellen auf die Hauptkostenstellen umgelegt.

Wesen der echten Gemeinkosten ist das diese nur  indirekt in Form einer Kostenschlüsselung auf die Kostenträger verrechnet werden können. Unechte Gemeinkosten sind dadurch gekennzeichnet, dass diese obwohl eine Einzelkostenverrechnung möglich wäre, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit als Gemeinkosten behandelt werden.

23. August 2010

Der Formkaufmann

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 18:12

Ein Formkaufmann stellt eine Rechtsform gem. § 6 HGB dar. Als Formkaufmann gelten Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit wie bspw. die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)  und die eingetragene Genossenschaft (eG). Die Rechtsform des Kaufmanns haben alle Handelsgesellschaften nach § 6 HGB inne, die nicht bereits durch Grundhandelsgewerbe oder Handelsregistereintragung Kaufleute darstellen.

Die Rechtsform des Formkaufmannes erlangt ein Unternehmen mit seiner Entstehung gem. § 6 II HGB unabhängig davon ob auch wirkliche ein Handelsgewerbe betrieben wird. Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften gelten auch ohne Handelsregistereintrag als Formkaufleute. Im Zuge der Gründung einer Gesellschaft als Formkaufmann kann die Erstellung eines Businessplans zur Beantragung von Fördermitteln oder zinsgünstiger Darlehn notwendig werden. Die Nutzung eines Businessplan Muster kann die Erstellung vereinfachen und beschleunigen.

Stille Gesellschaften die keine Handelsgesellschaft darstellen, Kartelle, Interessengemeinschaften, Konzerne etc., die nicht die Form einer zugelassenen Handelsgesellschaft aufweisen, stellen Nichtformkaufleute dar.

18. August 2010

Die Feldforschung als empirische Forschungsmethode

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 13:51

Die Feldforschung stellt eine empirische Forschungsmethode dar, bei der empirische Daten über die Beobachtung oder Befragung erhoben werden. Über die Feldforschung wird eine systematische Erforschung bestimmter Gruppen (Zielgruppen im Marketing) oder Kulturkreise möglich. Dazu begeben sich Feldforscher direkt in die den Lebensraum des zu untersuchenden Sachverhalts. Über die Befragung von Personen und die teilnehmende Beobachtung gelingt es relevante Informationen über bestimmte Kulturen oder Gruppen zu erhalten.

Die Feldforschung stellt einige Anforderungen an die Methode der Erhebung der Daten. Zum einen hat der Forscher möglichst objektiv bei der Erhebung der Daten zu verfahren und zum anderen soll die Anonymität und Privatsphäre der befragten oder beobachteten Feldobjekte geschützt werden. Soll beispielsweise die Umsetzung des Geschäftsplans eines Unternehmen innerhalb der Produktion erforscht werden hat sich der Forscher über einen längeren Zeitraum in den Produktionsalltag zu integrieren um möglichst objektive und realistische Ergebnisse zu erhalten.

Kritisch zu sehen ist das durch die Anwesenheit des Feldforschers die Beobachtungssituation verzerrt ist. Dieser Effekt kann durch einen langen Forschungszeitraum und die aktive Integration des Forschers in das Alltagsleben verringert werden. Ferner wird als Kritikpunkt angeführt, dass die Ausblendung subjektiver Einflüsse in die Forschung durch den Forscher nicht gänzlich erfolgen kann.

13. August 2010

Der Endverbraucher

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 12:07

Der Begriff des Endverbrauchers wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet. Nach ökologischer Anschauung stellt der Endverbraucher das letzte Glied in der Nahrungskette dar und wird auch als Konsument bezeichnet. Legt man die betriebswirtschaftliche Begriffsdefinition zugrunde stellt der Endverbraucher das letzte Glied in der Absatzkette dar und wird auch als Kunde oder Verbraucher bezeichnet. Im Bereich des Lebensmittelrechts versteht man unter dem Endverbraucher eine Person die Lebensmittel verzehrt. Ein Endnutzer der eine Dienstleistung oder ein Produkt erwirbt und auch nutzt bzw. konsumiert wird ebenfalls als ein Endverbraucher angesehen.

Der Endverbraucher zeichnet sich durch die Tätigkeit des Verbrauchens oder Konsumierens aus. Rechtlich kann jede natürliche Person die mit einem Unternehmen Geschäfte schließt als Endverbraucher angesehen werden. Auch Unternehmer die eine Geschäftsidee über einen Businessplan Wettbewerb umgesetzt haben treten als Privatperson als Endverbraucher auf.

Der Endverbraucher genießt über das Bürgerliche Gesetzbuch einen besonderen Schutz aufgrund seiner grundlegenden wirtschaftlichen Unterlegenheit. Dieser Schutz ist gegeben sobald eine Person als Endverbraucher ein Rechtsgeschäft abschließt welches nicht der gewerblichen Tätigkeit dient.

9. August 2010

Die Abkürzung e.G.

Abgelegt unter: Lexikon — Tags:, — JG @ 19:24

Die Abkürzung e.G. steht für eingetragene Genossenschaft. Der Geschäftszweck einer e.G. ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft durch die Führung eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. Anwendung findet die e.G. in Form der Wohnungsgenossenschaft und Verbrauchergenossenschaften. Die Aufhebung einer e.G. kann im Falle des Wegfalls des Geschäftszwecks per Gerichtsurteil erfolgen. Die rechtliche Grundlage der e.G. stellt das Genossenschaftsgesetz dar. Die Gründung einer Genossenschaft erfordert einen Eintrag als förderwirtschaftlicher Sonderverein in das Genossenschaftsregister. Nach Eintragung stellt die e.G. eine juristische Person dar, für die die rechtlichen Bestimmungen für eingetragene Vereine des BGB gelten.

Die Gründung einer e.G. erfolgt personenbezogen über die Mitgliedschaft beliebig vieler Mitglieder und dem Eintrag in das Genossenschaftsregister. Voraussetzung der Gründung ist der Beschluss einer Satzung mit Sitz, Gegenstand, Haftungsregelungen und diverser Formvorschriften.

Die e.G. verfügt als Körperschaft über die drei Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Aufgabe des Vorstandes ist es die Geschäftsführung über die Leitung und Vertretung der Genossenschaft auszuüben. Der Aufsichtsrat fungiert als Kontrollorgan mit Vertretungsbefugnis der Gesellschaft. Die Generalversammlung wählt Aufsichtsrat, Vorstand und trifft grundlegende Entscheidungen im Sinne des Geschäftszwecks.

4. August 2010

DATEV

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 16:30

DATEV stellt ein Unternehmen dar, welches auf die Erfüllung informationstechnischer Dienstleistungen für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer spezialisiert ist. Ursprünglich als Rechenzentrum gegründet bietet es heute Beratungsdienstleistungen und Software im Bereich des Steuerberatermarkts an.
Als eingetragene Genossenschaft wurde die DATEV 1966 von 65 Steuerbevollmächtigten im Kammerbezirk Nürnberg gegründet. Die DATEV ist seit 1998 im Rechtsanwaltsmarkt tätig und stellt Software für diesen Bereich als einer der Branchenführer her. Ein weiterer Geschäftszweig wurde im Bereich der Software für Wirtschaftsprüfung aufgebaut. DATEV ist ferner als Provider mit DATEVnet als Managed Security Service aktiv. Dabei erhalten Kunden die Möglichkeit sich in das Rechenzentrum von DATEV einzuwählen und verschiedene Sicherheitsfunktionen zu nutzen.

Das Portfolio der DATEV umfasst Software zur Kanzleiverwaltung von Steuerberatern und Rechtsanwälten zu den Thematiken Lohnabrechung, Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Wirtschaftberatung und Kontokorrentbuchführung. Ferner werden Programme für die Erklärung von Steuerarten, dem Steuerrecht und zu Wirtschaftsinformationen angeboten.

Alle verfügbaren Programme der DATEV können nur mit Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen von Microsoft eingesetzt werden und die Datenhaltung erfolgt über den Microsoft SQL Server. DATEV unterhält diverse Tochterfirmen in Österreich, Tschechien, Polen, Italien und Spanien.
Gerade nach dem Gründungsprozess eines Unternehmens kann die Nutzung des Software-Angebots von DATEV die optimale Umsetzung des Businessplans unterstützen.

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