Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

28. Juli 2008

Gründungszuschuss - Hilfe für Gründer

Abgelegt unter: Gründungszuschuss — Tags: — rewe @ 14:26

Den Antrag auf Gründungszuschuss können ALG1-Empfänger bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit erhalten. Der Gründungszuschuss ist für Arbeitslose gedacht, die eine hauptberufliche Existenzgründung vornehmen wollen und noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG1 haben. Hierbei soll der Gründungszuschuss aber nicht den Betrieb an sich subventionieren, sondern den Gründer in der Anfangsphase sozial absichern. Wenn man alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag auf Gründungszuschuss einreicht und die Voraussetzungen erfüllt, läuft Phase eins des Gründungszuschuss an. Diese Phase dauert neun Monate, in denen man einen monatlichen Gründungszuschuss in Höhe des bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro erhält.

Wenn man rechtzeitig nach sieben Monaten der ersten Phase einen Antrag stellt, kann man eventuell für weitere sechs Monate einen Gründungszuschuss von monatlich 300 Euro erhalten. Auf Phase zwei des Gründungszuschuss hat man keinen gesetzlichen Anspruch.

20. Mai 2008

Der Gründungszuschuss für ALG Empfänger

Abgelegt unter: Gründungszuschuss — Tags: — rewe @ 18:34

Der Gründungszuschuss ist ein Förderprogramm, das von der Arbeitsagentur zur Förderung der Existenzgründung erschaffen wurde. Es werden monatlich bis zu 10.000 Existenzgründungen von der Agentur für Arbeit gefördert. Der Existenzgründer sollte als arbeitslos gemeldet sein und noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG 1 haben, um somit die wichtigste Vorraussetzung zu erfüllen.

Den Antrag auf Gründungszuschuss erhält man von der Arbeitsagentur. Des Weiteren sollten dem Antrag auf Gründungszuschuss verschiedene Unterlagen bei gefügt werden. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan kann dabei von enormer Wichtigkeit sein. Ein kompletter Lebenslauf, Anmeldung beim Gewerbeamt, fachkundige Stellungnahme, verschiedene Nachweise über Qualifikationen und der Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar, beispielsweise in Form einer Urkunde, sollten zu den den kompletten Unterlagen gehören.

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