Gründungszuschuss - Hilfe für Gründer
Den Antrag auf Gründungszuschuss können ALG1-Empfänger bei ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit erhalten. Der Gründungszuschuss ist für Arbeitslose gedacht, die eine hauptberufliche Existenzgründung vornehmen wollen und noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG1 haben. Hierbei soll der Gründungszuschuss aber nicht den Betrieb an sich subventionieren, sondern den Gründer in der Anfangsphase sozial absichern. Wenn man alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag auf Gründungszuschuss einreicht und die Voraussetzungen erfüllt, läuft Phase eins des Gründungszuschuss an. Diese Phase dauert neun Monate, in denen man einen monatlichen Gründungszuschuss in Höhe des bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro erhält.
Wenn man rechtzeitig nach sieben Monaten der ersten Phase einen Antrag stellt, kann man eventuell für weitere sechs Monate einen Gründungszuschuss von monatlich 300 Euro erhalten. Auf Phase zwei des Gründungszuschuss hat man keinen gesetzlichen Anspruch.