Mit Hilfe vom Einstiegsgeld
Als Unterstützung der Selbstständigkeit aus dem ALG2 Verhältnis stehen dem Neugründer in Zukunft eine Starthilfe das sogenannte Einstiegsgeld zur Verfügung. Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt von der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit ab, zudem spielt auch die Größe der Bedarfsgemeinschaft eine Rolle. Vereinzelt dargestellt besteht das Einstiegsgeld aus dem ALG2 plus 50 Prozent des ALG2. Zudem kann ein Zuschuss von weiteren 10 Prozent für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft beantragt werden.
Zur Deckung der Lebenserhaltung bekommt der Antragsteller zunächst 6 Monate die Unterstützung, werden nach der Zeit alle Voraussetzungen für die Bedürftigkeit erfüllt kann ein weiterer Antrag gestellt werden.
In der Zeit der Förderung wird die Sozialversicherung in Form einer Pflichtversicherung von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft übernommen. Die Antragsformulare erhalten Existenzgründer bei der Arbeitsgemeinschaft, notieren sie für den Besuch ihre Fragen und achten sie bei der Abholung das der zuständige Mitarbeiter den Tag der Antragstellung im Formular einträgt. Sind alle notwendigen Formulare ausgefüllt wird der Antrag mit dem ausgearbeiteten Businessplan bei der ARGE abgegeben. Aber nicht nur der Businessplan spielt beim Antrag eine Rolle, ein Lebenslauf, die Steuernummer und einige Kalkulationsbeispiele gehören ebenfalls in den Antrag auf Einstiegsgeld.
Zum Einstiegsgeld können Einmalzahlungen für die Einrichtung des Arbeitsplatzes beantragt werden, fragen sie hierfür bei ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach.