Der Businessplan ist für den Existenzgründer nicht die leichteste Aufgabe, es steckt mehr dahinter als von vielen Neugründern gedacht. Im Businessplan spielen viele Dinge eine entscheidende Rolle. Zum Beispiel sollte vor der Selbstständigkeit die Unternehmensform (GbR, Mini-GmbH oder GmbH) beschlossen sein, aber auch Dinge wie der Betriebsstandort, die Unternehmensgröße, verschiedene Kalkulationsbeispiele, die Geschäftsidee und der Firmenname sollten unbedingt im Businessplan erwähnt werden.
Bei der Ausarbeitung des Geschäftsplanes können Hilfsmittel in Betracht gezogen werden, das Internet bietet bereits eine große Auswahl an kostenlosen und kostenpflichtigen Businessplan Muster an. Fragen sie ebenfalls bei ihrem Steuerberater nach einen Existenzgründergespräch nach, aber auch Banken und die Handwerkskammer bieten dem Neugründer gewisse Hilfestellungen an. Ist der Anfang bei Businessplan erstmal gemacht laufen die Behördengänge fast von ganz alleine.
Mit dem Konzept lässt sich bei der zuständigen Behörde ein Existenzgründerzuschuss beantragen, aber auch für die zukünftigen Kooperationspartner und Lieferanten ist der Businessplan ein wichtiges Dokument, somit können sie ihre Firma prima vermarkten und für andere Firmen schmackhaft machen. Stecken sie in den Businessplan viele wichtige Details mit rein, eine gute Struktur und eine Übersicht über die zukünftigen Kosten helfen dem Existenzgründer in der Gründung weiter. Achten sie als Neugründer auf den Leitfaden (Businessplan) und werden sie somit erfolgreich in ihr Unternehmen starten.
Die fachkundige Stelle erstellt Gutachten im Zusammenhang einer Existenzgründung in Bezug auf die Geschäftsidee und deren Umsetzung. Dabei wird die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens geprüft. Insbesondere die Voraussetzungen für die Umsetzung der Geschäftsidee und deren voraussichtliche Rentabilität werden durch die fachkundige Stelle geprüft. Jedoch ist diese Prüfung des Geschäftskonzeptes keine Erfolgsgarantie für die Zukunft.
Damit die fachkundige Stelle ein solches Gutachten erstellen kann, bedarf es mehrerer Angaben. Dazu gehören Angaben zum Existenzgründer (Lebenslauf), zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Gründung, Angaben zur Geschäftsidee und zum Gründungsort. Es muss der fachkundigen Stelle aufgezeigt werden, wie das Gründungskonzept finanziert werden soll und welchen Umsatz und welche Rentabilität zu erwarten ist. Auch für Anträge auf Zuschüsse bei der Agentur für Arbeit oder auch für Finanzierungsanfragen bei Investoren bzw. Kapitalgebern wird dieses Gutachten der fachkundigen Stelle gefordert. Die fachkundige Stelle möchte ebenfalls eine Erklärung, in wie weit die Stellungsnahme weitergeleitet werden soll.
Zu den Fachkundige Stellen gehören Kammern und Verbände (IHK, HWK, Fachverbände), sowie Kreditinstitute, Steuer- und Unternehmensberater als auch Wirtschaftsprüfer. Die Wahl der fachkundigen Stelle sollte gut überlegt sein, da für die Erstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung Kosten anfallen. Diese belaufen sich zwischen 30 und 150 €. Von IHK und HWK kann man sich diese Bescheinigung durchaus kostenfrei ausstellen lassen. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass die Berater nicht unternehmerisch tätig sind und somit keine großen Erfahrungen haben.
Die Erstellung eines Businessplan ist nicht die leichteste Aufgabe eines Existenzgründers, aber mit die wichtigste. Denn die vorbereitenden Recherchen und Analysen, die für die Ausarbeitung vom Businessplan unerlässlich sind, schaffen eine Arbeitsgrundlage, die den Erfolg der umzusetzenden Geschäftsidee sichern soll. Je sorgfältiger man den Businessplan erstellt, desto besser ist man vorbereitet auf die Selbstständigkeit und desto geringer ist das Risiko des Scheiterns.
Abgesehen davon, dass ein Businessplan die Grundlage einer Existenzgründung darstellt, wird er auch für verschiedene Empfänger benötigt. Der Businessplan ist beispielsweise notwendig, um Fördermittel beantragen zu können, um Investoren für sich zu gewinnen oder aber auch, um Lieferanten zu einer Kooperation zu bewegen. Außerdem wird der Businessplan auch im Verlauf des Bestehens des Betriebes ein Kontrollinstrument sein und der Businessplan muss fortlaufend an das aktuelle Geschehen angepasst und verbessert werden.
Seit Juni 2008 ist die Mini GmbH beschlossene Sache. Sie wird einfacher und unkomplizierter in ihrer Gründung sein als die bisherige GmbH. Mit der Reform des GmbH- Gesetzes hat der Gesetzgeber eine Mustersatzung festgelegt, die nicht mehr durch den Notar beurkundet werden muss. Damit fallen für den Gründer einer Mini GmbH erhebliche Gebühren weg. Lediglich die Gesellschafterverträge müssen notariell beurkundet werden, wobei die Kosten aufgrund der geringen Stammkapitaleinlage sehr niedrig bleiben.
Für die Mini GmbH ist vorgesehen, dass 25 % des Jahresgewinns bis zur Schwelle der Mindesteinlage in Höhe von 25.000 Euro angespart wird. Ist diese Summe erreicht, kann die Mini GmbH in die klassische GmbH ungewandelt werden. Wie bei der bisherigen GmbH kann auch bei der Mini GmbH die Stammeinlage teilweise in Form einer Sacheinlage erfolgen. Die Mini GmbH stellt damit eine gute Alternative zur Rechtsform der Einzelunternehmung dar. Der zukünftige Unternehmer benötigt nicht viel Starkapital, haftet aber von Beginn seiner Gründung an nur mit dem Vermögen der Gesellschaft und nicht wie bei der Einzelunternehmung mit seinem gesamten Privatvermögen.
Vor der Gründung einer Mini GmbH sollte sich der Unternehmer mit den Gründungsmodalitäten vertraut machen. Zudem ist es unerlässlich fachkundigen Rat durch einen Steuerberater bezüglich der Art der Steuerpflicht einer Mini GmbH einzuholen. Die Steuerpflichtigkeit stellt sich bei einer Kapitalgesellschaft anders dar als bei einer Einzelunternehmung. In der Vergangenheit haben sich viele deutsche Firmen, aufgrund der früher komplizierteren Gründungslage einer GmbH in der Rechtsform der britischen Limited gegründet. Auch für diese Unternehmen bietet die Mini GmbH eine deutliche Alternative. Vor allem Unternehmen, die ihrer unternehmerische Tätigkeit vordergründig auf dem nationalen Markt ansiedeln, können von dem guten Ruf der GmbH profitieren.
Einen Businessplan zu erstellen ist für viele Existenzgründer eine schwierige Aufgabe. Oftmals haben die zukünftigen Unternehmer eine Zusammenfassung ihrer Ideen in dieser Form noch nie gemacht. Umso wichtiger ist es, sich einer gewissen Orientierungshilfe bedienen zu können. Das Businessplan Muster oder die Vorlage ist eine solche Hilfe. Der Existenzgründer erhält mithilfe des Musters einen ersten Überblick und kann sich an dessen Aufbau und Strukturierung orientieren.
Ein Businessplan Muster sollte dennoch kritisch betrachtet werden und nicht eins zu eins übernommen werden. Der Businessplan spiegelt auch immer die Individualität einer Geschäftsidee wieder. Daher sollte der Existenzgründer ein Businessplan Muster nur als Starthilfe betrachten. Auch ist zu Beginn zu unterscheiden für welchen Zweck ein Businessplan erstellt wird. Es gibt Businessplan Muster für die Beantragung von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld, aber auch für den Erhalt von Venture Capital.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Businessplan Venture Capital und enthält weitere Informationen für Gründer.
Einen Businessplan Venture Capital benötigt ein Existenzgründer dann, wenn er sein Vorhaben nicht nur über Eigenkapital oder Kredite bei der Bank finanziert, sondern über private Beteiligungen. Venture Capital (auch Risikokapital) wird entweder in Form von vollhaftendem Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten das zu in Gründung befindliche Unternehmen eingebracht, oftmals durch sog. Venture Capital-Gesellschaften. Risikokapital organisiert sich außerhalb des geregelten Kapitalmarktes, es wird nicht gehandelt.
Der Risikokapital-Geber und der Unternehmenseigner gehen eine strategische Partnerschaft ein. Der Kapitalgeber stellt dem jungen Unternehmen neben den finanziellen Mitteln auch sein Wissen, seine Erfahrung und sein Können zur Verfügung. Der Gründer hat somit einen erfahrenen Partner an seiner Seite und der Venture Capitalist fördert das Wachstum des Unternehmen und damit auch seinen Wert aktiv mit.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Businessplan für eine Existenzgründung.
Wer eine Existenzgründung plant, braucht meist Fördermittel. Für deren Beantragung wird ein Businessplan benötigt. Businessplan kann man im Deutschen mit Geschäftsplan übersetzen. In ihm wird umfassend das Vorhaben des Gründers beschrieben. Der Verfasser schildert seine Geschäftsidee mit Zielen, Strategie, Finanzierung, Marketing usw. und gibt dem Leser so einen genauen Einblick in sein Vorhaben.
Meist muss die Tragfähigkeit einer Existenzgründung mit einer fachkundigen Stellungnahme bestätigt werden. Auch hier wird der Businessplan für eine Existenzgründung zu Grunde gelegt, in dem also der finanzielle und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkt einen hohen Stellenwert haben sollten. Der Businessplan für eine Existenzgründung ist nicht nur für die Fördermittel wichtig, sondern dient gleichzeitig als Leitfaden für die Unternehmensführung und bildet das Fundament für eine erfolgreiche Gründung.
Der An- und Verkauf benötigt bei einer Existenzgründung folgende Unterlagen: Businessplan und Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den An- und Verkauf sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.
Der Businessplan kann mit einem Businessplan Muster erstellt werden. Bei der Existenzgründung sollten Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum An- und Verkauf vorliegen. Beratungsstellen für den An- und Verkauf stellen u.a. Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den An- und Verkauf sowie Institutionen und Kammern dar. Bei Existenzgründung benötigt der An- und Verkauf eine Steuernummer, welche für die steuerlichen Erfassung von großer Wichtigkeit ist.
Der Businessplan für den Webdesigner bei Existenzgründung sollte Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum Webdesigner enthalten. Als fachkundige Stelle für Webdesigner sind Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den Webdesigner sowie Institutionen und Kammern zugelassen. Die persönliche und betriebliche Versicherung bei einer Existenzgründung als Webdesigner sollte mindestens aus folgenden Versicherungen bestehen: Krankenversicherung und Rentenversicherung für Webdesigner, Berufsunfähigkeitsversicherung ( ggf. speziell für Webdesigner ) einer Betriebshaftpflicht ( i. d. R. auch speziell für Webdesigner ), Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der Versicherungen sollten auch im Businessplan enthalten sein.
Bei Existenzgründung benötigt der Webdesigner eine Steuernummer, welche über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Webdesigner beim zuständigen Finanzamt beantragt wird. Das Marketingpaket für den Webdesigner sollte Visitenkarten, Briefpapier, Flyer, Stempel sowie weitere Marketingmittel für den Webdesigner enthalten. Eine Webseite, welche Informationen zur Tätigkeit als Webdesigner enthält, ist auf jeden Fall empfehlenswert. Das Marketingbudget sollte ebenfalls im Businessplan enthalten sein.
Viele Existenzgründer machen sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig. Daher ist bei einer Vielzahl der Gründer ein Businessplan für die Arbeitsagentur von besonderer Bedeutung. Die Arbeitsagentur muss nach dem Sozialgesetzbuch den Businessplan durch eine fachkundige Stelle begutachten lassen. Umso wichtiger ist es, einen detaillierten und aussagekräftigen Businessplan vorweisen zu können. Die Arbeitsagentur unterscheidet bei der Höhe und der Art und Weise der Bezuschussung zwischen ALG I und AGL II- Beziehern.
Trotz dieser Unterscheidung ist es für beide Personnengruppen gleichermaßen relevant, einen Businessplan zur Vorlage bei einer fachkundigen Stelle erstellt zu haben. Empfänger von ALG I können als Förderung einen so genannten Gründerzuschuss beantragen. Die Arbeitsagentur verlangt, das eine selbständige und hauptberufliche Tätigkeit aufgenommen wird, über die der Gründer aussreichende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen kann. Des Weiteren muss der Existenzgründer arbeitslos sein und noch für mind. 90 Tage Anspruch auf ALG I haben. Die Arbeitsagentur leistet für neun Monate einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und gewährt 300 € zur sozialen Absicherung. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten z.B. durch einen erneuten Businessplan dargelegt werden.
ALG II- Empfänger erhalten von der Arbeitsagentur als Förderung ein Einstiegsgeld. Auchhier ist ein Businessplan von enormer Bedeutung, da der Zuschuss eine Ermessenleistung darstellt. Die Arbeitsagenturdauer leistet in der Regel eine Zuschuss über die Dauer von 12 Monaten, eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich. Alles in Allem ist es für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit besonders wichtig einen Businessplan zu erstellen, da die Arbeitsagentur für ihre Förderprogramme entsprechend hohe Anforderung an die Gründer stellt.