Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

26. Juli 2010

Die Beiträge für Gründer der letzten Wochen

Abgelegt unter: Allgemein — JG @ 18:18

For-Reference.de berichtete innerhalb der letzten Wochen über verschiedene Themen die für Gründer und Unternehmer einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg ihrer Selbstständigkeit haben können. Zum einen wurde die ABC-Analyse als betrieblichen Entscheidungsprozess vorgestellt, mit dem es möglich wird eine Komplexitätsreduktion im Bewertungsprozess von Objekten zu erreichen. Zum Anderen wurde auf das Aktivierungswahlrecht für bestimmte Vermögensgegenstände in der Bilanzpolitik eingegangen, mit welchem es möglich ist eine individuelle Gewinngestaltung durchzuführen. Wie sich die Arbeitslosenquote zusammensetzt und wie genau der Begriff der Arbeitslosigkeit definiert wird, erfuhren unsere Leser in einem gesonderten Artikel. Ferner berichteten wir über die Möglichkeit mittels einer Bankbürgschaft die Kreditwürdigkeit von Unternehmen verbessern zu können und im Artikel „Besitz“ darüber, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Besitz bzw. Eigentum eines Vermögensgegenstandes ergeben.

25. Mai 2009

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Abgelegt unter: Allgemein — JG @ 11:00

Die Bedeutung der Abkürzung GbR lautet „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“. Hier vereinigen sich natürliche oder juristische Personen zur gemeinsamen Umsetzung einer Geschäftsidee. Die Gesellschaftsform ist in Deutschland recht bekannt, es handelt sich um eine Form der Personengesellschaft. Nicht wie bei einer GmbH benötigen Gründer der GbR keine Mindestkapitalanlage, somit haften die Gesellschafter mit dem Privatvermögen.

Ein sogenannter Mandantenvertrag beschränkt auf eine Haftpflichtversicherungssumme (z.B. bei Steuerberatern). Zur Erhaltung der GbR kann privates Geld angelegt werden und auch Entnahmen sind einfach möglich. Die GbR steht hoch im Kurs, da sie als flexibel und kostengünstig für die Unternehmer gilt. Um eine GbR gründen zu können benötigen die angehenden Firmenbesitzer aber auch eine gute Geschäftsidee und einen Businessplan.

Dieses Unternehmenskonzept muss sorgfältig von den Gesellschaftern ausgearbeitet werden. Wichtige Fakten wie die Geschäftsidee, die Unternehmensform, der Standort und einige Kalkulationsbeispiele sollten im Businessplan nicht fehlen. Ebenso ist der Gesellschaftsvertrag von wichtiger Bedeutung, hier werden wichtige Details und der gemeinsame Zweck geregelt. Die Gesellschafter der GbR sind geschäftsführungsbefugt, soweit nichts anderes im Gesellschaftsvertrag niedergeschrieben wurde. Kommt es zu einer Veränderung der Personenstruktur sollten Sie besonders auf den Erhalt der Gesetze (die im Vertrag stehen) achten. Sammeln Sie Informationen im Internet und lassen Sie sich ausführlich von ihrem Steuerberater beraten.

21. Oktober 2008

Mahnbescheid

Abgelegt unter: Allgemein — Tags: — JG @ 19:38

Der Mahnbescheid ermöglicht eine Vollstreckung ohne Urteil und ist damit eine schnelle und kostengünstige Alternative zur Klageerhebung. Das Ziel des Mahnbescheides ist es, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Da im Mahnverfahren nicht geprüft wird, ob der Anspruch tatsächlich besteht, eignet sich der Mahnbescheid besonders für Ansprüche, über die kein Streit besteht. Legt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann der Gläubiger Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann.

Der Mahnbescheid wird in zwei verschiedenen Verfahrensarten bearbeitet. Es gibt das automatisierte, zentrale Mahnverfahren bei einem zentralen Mahngerichten, sowie das manuelle, dezentrale Verfahren bei den örtlichen Amtsgerichten. Der Antragsvordruck für den Mahnbescheid ist dabei jeweils unterschiedlich. Welches Verfahren Anwendung findet, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Für den Mahnbescheid ist, vorbehaltlich der Einführung eines zentralen Mahngerichts, ausschließlich das Amtsgericht am Wohnort des Antragstellers örtlich zuständig.

Im manuellen Mahnverfahren muss der Antragsteller für die Bearbeitung seines Mahnbescheides eine halbe Gerichtsgebühr vorausbezahlen, jedoch mindestens 23 Euro. Das Amtsgericht prüft den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ausschließlich auf formelle Richtigkeit, etwa ob das Gericht zuständig ist und ob die Geltendmachung der Forderung per Mahnbescheid statthaft ist. Der Antrag selbst enthält auch keinerlei Begründung oder dergleichen. Ist der Mahnbescheid erlassen, stellt die Landesjustizkasse im automatisierten Mahnverfahren eine Kostenrechnung aus.

19. Mai 2008

Neue Chancen für Existenzgründer durch die 1 Euro GmbH

Abgelegt unter: 1 Euro GmbH, Allgemein — Tags:, — rewe @ 11:45

Die Bundesregierung hat am 23. Mai letzden Jahres den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Durch die Möglichkeit zur Gründung einer 1 Euro GmbH mit einer Mindesteinlage von einem Euro ab September 2008 soll die Attraktivität der Rechtsform GmbH gestärkt werden. Insbesondere ausländische Unternehmensformen wie die Limited hatten bisher durch das geringere Stammkapital und unbürokratischere Gründungsmodalitäten deutliche Vorteile.

Die Existenzgründung der auch als Unternehmergesellschaft bezeichneten Rechtsform kann unter Verwendung einer Mustersatzung erfolgen. Im Rahmen der Gründung der Unternehmergesesellschaft müssen lediglich die Unterschriften der Gesellschafter beglaubigt werden, womit die kostenintensive Beurkundung der Satzung entfällt. Die Eintragung beim Handelsregister soll durch eine vollständige Abkopplung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

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