Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

5. Januar 2011

Rückstellungen

Abgelegt unter: Lexikon — Tags:, — JG @ 13:26

Als Rückstellungen werden alle Verpflichtungen bezeichnet die in ihrer Höhe und Fälligkeit zum Zeitpunkt der Erstellung von dem Jahresabschluss noch ungewiss sind. Es besteht für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden, gemäß § 249 HGB eine Passivierungspflicht.

Darüber hinaus sind unterlassene Instandhaltungen, die innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erbringen sind und  Abraumbeseitigungen für das  Folgegeschäftsjahres als Aufwandsrückstellungen zu passivieren. Ein Wahlrecht zum Ansatz im Jahresabschluss besteht gemäß § 249 HGB für unterlassene Instandhaltungen die innerhalb von 4 bis 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen haben sowie für alle anderen Aufwandsrückstellungen die hinsichtlich ihres Eintretens sicher, aber hinsichtlich der Höhe unbestimmt sind. Ob Rückstellungen im Rahmen des Geschäftszwecks nach einer Existenzgründung wahrscheinlich gebildet werden müssen sollte bereits bei der Erstellung von dem Businessplan Existenzgründung Berücksichtigung finden.

Unterschiede bestehen hinsichtlich der Bilanzierung von Rückstellungen dem Grunde und der Höhe nach zwischen US-GAAP/IAS und dem HGB. Gemäß HGB sind Rückstellungen unter Anwendung des Vorsichtsprinzips mit dem Wert anzusetzen, der aus vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als notwendig erachtet wird. Hingegen ist für Rückstellungen nach US-GAAP und IAS grundsätzlich der wahrscheinlichste Betrag anzusetzen.

Veröffentlichte Beiträge im November & Dezember 2010

Abgelegt unter: Allgemein — JG @ 13:21

Im Folgenden erfolgt eine Zusammenfassung aller veröffentlichten Artikel zu wichtigen Business-Begriffen die im November und Dezember 2010 veröffentlicht wurden.

Im Rahmen von dem Rechnungswesen erfolgt die systematische Erfassung, Überwachung und Verdichtung aller im Rahmen des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses anfallenden Geld- und Leistungsströmen. Das Rechnungswesen kann dabei in das interne und externe Rechnungswesen unterteilt werden. Wie die Umsetzung von dem Rechnungswesen im Detail zu erfolgen hat stellt der Beitrag zum Rechnungswesen in kompakter Form dar.

Das Rechtsgebiet welches die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten untereinander regelt, wird als Privatrecht bezeichnet. Die Gleichstellung der Rechtssubjekte garantiert dabei dem Käufer und Verkäufer die gleichen rechtlichen Möglichkeiten.In welchem Umfang Gestaltungsmöglichkeiten durch das Privatrecht geregelt sind wird im Beitrag aufgezeigt.

Der außerbörsliche Handel in Form von finanziellen Transaktionen zwischen verschiedenen Teilnehmern am Finanzmarkt wird als OTC Handel bezeichnet. Der mit Telefonhandel zu übersetzende OTC Handel geht auf  den früher telefonisch erfolgten außerbörslichen Handel zurück – Heute erfolgt dieser nahezu ausschließlich in elektronischer Form. Welche Formen von dem OTC Handel zu unterscheiden sind erklärt der entsprechende Beitrag in verständlicher Form.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung kann auf Antrag für Unternehmen oder natürliche Personen ausgestellt werden, die aufgrund nur geringer Einnahmen voraussichtlich keine Einkommenssteuer zu zahlen haben. Anspruchsgruppen natürlicher Personen stellen vorrangig Studenten, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Rentner dar. Welche Gründe eine Nichtveranlagung hinreichend begründen wird aus dem Beitrag zur Nichtveranlagungsbescheinigung ersichtlich.

In Form von dem Mindestlohn wird gesetzlich ein kleinstes rechtlich zulässiges Arbeitsentgelt, welches verbindlich für Arbeitgeber ist, definiert. Der Mindestlohn kann explizit gesetzlich und tarifvertraglich oder implizit durch ein Lohnwucherverbot  festgelegt werden bzw. sich ergeben. Welche Anwendungsfelder für den Mindestlohn existieren zeigt der Artikel zum Mindestlohn auf.

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