Unter einem Konzern versteht man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung. Organisatorisch besteht der Konzern aus einer Muttergesellschaft und nachgelagerten Tochterunternehmen. Die gesetzliche Grundlage zum Begriff Konzern ist in § 18 Aktiengesetz geregelt.
Konzerne können nach der Struktur bzw. dem Aufbau in den vertikalen Konzern, den horizontalen Konzern und den lateralen Konzern unterschieden werden. Ein vertikaler Konzern ist dadurch gekennzeichnet, dass dieser verschiedene Stufen einer Wertschöpfungskette für ein Produkt oder eine Dienstleistung selbst durchführen und demnach ein umfassendes Spektrum der Leistungserstellung intern umsetzen kann.
Der horizontale Konzern stellt eine gesellschaftsrechtliche Konstruktion eines Unternehmens dar, welches auf gleicher Produktionsstufe agiert. Demzufolge bieten horizontale Konzerne ein breites Spektrum an verschiedenen Produktvarianten, für die für vor- oder nachgelagerte Produktionsstufen Zulieferer eingesetzt werden, an. Ziel eines horizontalen Konzerns ist, im Rahmen der Umsetzung der Geschäftsaufgabe, die Verdrängung der Konkurrenz idealerweise durch eine Monopolstellung. Der laterale Konzern zeichnet sich als sogenannter Mischkonzern aus, der in unterschiedlichsten Bereichen tätig ist.
Die Motive zur Gründung von Konzernen liegen in der Umsetzung von verschiedenen Diversifikations- und Expansionsstrategien, der Schaffung von Intransparenz hinsichtlich der Organisationsstrukturen, und der Wahrnehmung etwaiger bilanzieller und steuerrechtlicher Vorteile.
Die Kapitalwertmethode stellt ein Verfahren der dynamischen Investitionsrechnung dar, welches den Kapitalwert eines Investitionsobjektes durch Diskontierung der Summe aller Ein- und Auszahlungen mit einem festen Kalkulationszinsfuß ermittelt. Im Falle des Vorliegens von einem positiven Kapitalwertes ist das Investitionsobjekt absolut vorteilhaft. Die Relative Vorteilhaftigkeit richtet sich nach dem höchsten Kapitalwert beim Vergleich mehrerer Projekte bzw. Objekte.
Mit der Kapitalwertmethode ist es demnach möglich ein Investitionsobjekt hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit zu beurteilen und den günstigsten Ersatzzeitpunkt von einem Investitionsobjekt zu bestimmen. Fallen während der Gesamtnutzungsdauer eines Investitionsobjektes stets gleiche Zahlungen an, kann der Kapitalwert auch mit der Rentenbarwertmethode ermittelt werden. Die Anwendung der Kapitalwertmethode eignet sich insbesondere für Investitionsentscheidungen die im Zuge der Umsetzung von dem Geschäftsplan bei einer Existenzgründung anfallen.
Vorteilhaft gestaltet sich bei der Anwendung der Kapitalwertmethode der rechnerisch einfache Verfahrensablauf und die leichte Interpretierbarkeit. Die Möglichkeit zinsstrukturkonforme Berechnungen durchzuführen besteht aufgrund der Möglichkeit den Kalkulationszinssatz in jeder Periode anpassen zu können. Ferner besteht ein Vorteil in der Beachtung des zeitlichen Anfalls der Zahlungen aufgrund der dynamischen Rechnung.
Als Investitionsstau wird der Zustand bezeichnet indem über einen längeren Zeitraum keine Erweiterungs- und Erhaltungsinvestitionen getätigt werden die allerdings zur Substanzerhaltung bereits im Unternehmen befindlicher Investitionsobjekte oder im Zuge des technischen Fortschritts zwingend notwendig sind.
Zur Substanzerhaltung müssen Investitionen mindestens in Höhe der getätigten Abschreibungen erfolgen. Erfolgen geringere Investitionen oder bleiben diese komplett aus, spricht man von dem Investitionsstau. Ein Investitionsstau auf gesamtwirtschaftlicher Ebene ist gegeben wenn es möglich ist administrierte Preise unterhalb der Marktpreise festzulegen. Die Folgen von einem Investitionsstau müssen jedem Gründer im Zuge der Existenzgründung bekannt sein um frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Infolge dessen erfolgen eine Verringerung der Auslastung der Kapazitäten bei der Herstellung und die Investition in diese Anlagen. Um dem Investitionsstau zu entgegnen können konjunkturfördernde Wachstumsprogramme dienen.
Ein Formkaufmann stellt eine Rechtsform gem. § 6 HGB dar. Als Formkaufmann gelten Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit wie bspw. die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die eingetragene Genossenschaft (eG). Wie die Rechtsform von dem Formkaufmann zustandekommt, erklärt der Artikel zum Formkaufmann in kompakter Form.
Alle Kosten die im Zuge der betrieblichen Leistungserstellung entstehen und sich nicht eindeutig Leistungseinheiten oder Produkten zuordnen lassen, stellen Gemeinkosten dar. Beispiele für Gemeinkosten sind Mietkosten und Verwaltungskosten. Welche verschiedenen Formen zu unterscheiden sind beleuchtet der Artikel zu den Gemeinkosten in anschaulicher Form.
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet alle gesetzlichen Regelungen die privatrechtliche Personenvereinigungen betreffen, die zur gemeinsamen Erreichung eines definierten Zwecks, errichtet werden. Neben dem einem jeweiligen Land zugrundeliegenden Gesellschaftsrecht gilt auch das gemeinsame Gesellschaftsrecht der EU-Mitgliedsstaaten in diesem Land. Wie eine Gesellschaft im Gesellschaftsrecht definiert wird zeigt der Artikel zum Gesellschaftsrecht auf.
Als Großunternehmen werden Unternehmen bezeichnet, die bestimmte Grenzen hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten, Umsatzerlösen oder Bilanzsummen überschreiten. Großunternehmen werden auch als Konzerne bezeichnet. Die quantitativen und qualitativen Anforderungen an Großunternehmen beinhaltet der Beitrag zu Großunternehmen und gibt Gründern einen verständlichen Einblick in diese Rechtsform.
Das Hauptrefinanzierungsinstrument wird als zentrales geldpolitisches Instrument von der europäischen Zentralbank als sogenanntes Offenmarktgeschäft eingesetzt. Dabei erfolgt ein Tausch von zeitlich begrenzten Sicherheiten, die in Form von Wertpapieren von Geschäftsbanken gestellt werden, in Zentralbankgeld.Wie der Geld- und Kapitalmarkt über das Hauptrefinanzierungsgeschäft gesteuert wird, gibt der Artikel zum Hauptrefinanzierungsgeschäft in verständlicher Form wieder.
Das Hauptrefinanzierungsinstrument wird als zentrales geldpolitisches Instrument von der europäischen Zentralbank als sogenanntes Offenmarktgeschäft eingesetzt. Dabei erfolgt ein Tausch von zeitlich begrenzten Sicherheiten, die in Form von Wertpapieren von Geschäftsbanken gestellt werden, in Zentralbankgeld. Die Geschäftsbanken haben für die Inanspruchnahme von dem Hauptrefinanzierungsinstrument für die Wertpapierpensionsgeschäfte einen Zinssatz (Hauptrefinanzierungszinssatz) zu zahlen.
Über die Anpassung des Leitzinses ist es der Zentralbank über das Hauptrefinanzierungsinstrument möglich, das Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt zu steuern. Erhöht die Zentralbank den Hauptrefinanzierungssatz führt dies in der Regel zu einer Erhöhung des Marktzinses. Im Rahmen von dem Hauptrefinanzierungsinstrument bieten die nationalen Zentralbanken wöchentlich den Geschäftsbanken Zentralbankgeld für eine Laufzeit von einer Woche zum entsprechenden Hauptrefinanzierungssatz an. Die kurze Laufzeit der Geschäfte ermöglicht es der Zentralbank in kurzer Frist einen Einfluss auf den Geldmarkt auszuüben. Die Zentralbank ist demzufolge in der Lage über die Leitzinssenkung die Wirtschaft anzukurbeln und die Geschäftsbanken zur zinsgünstigen Vergabe von Krediten für eine Unternehmensgründung bereitzustellen.
Die kurzfristige Geldvergabe erfolgt zur Spitzenrefinanzierungsfazilität und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte erlauben die längerfristige Geldvergabe. Je nach wirtschaftlicher Situation führt die Zentralbank im Rahmen von dem Hauptrefinanzierungsgeschäft eine expansive oder restriktive Geldpolitik durch.