Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

30. März 2009

Das Geschäftskonto - Ein Vergleich lohnt sich

Abgelegt unter: Geschäftskonto — JG @ 14:07

Am Anfang der Selbstständigkeit denkt ein Existenzgründer über ein Geschäftskonto nach. Der Gedanke sollte schnell umgesetzt werden, denn viele Vorteile bringt ein Geschäftskonto mit sich. Die Gebühren für ein Geschäftskonto sind unterschiedlich. Viele sind kostenfrei, einige kosten bis 100Euro im Monat. Der Leistungsumfang spielt dabei natürlich auch eine Rolle.

Lassen sie sich bei der gewünschten Bank umfassend beraten und wähle sie genau aus. Ein besonderer Vorteil für eine Kontotrennung ist der Überblick, denn jeden Monat fällt die Buchhaltung an. Die Einnahmen und Ausgaben werden auf dem Geschäftskonto übersichtlich Aufgelistet, somit herrscht Ordnung und die Buchhaltung ist schnell getan. Ein weiterer Vorteil für die Kontotrennung ist das Einstiegsgeld oder der Zuschuss von der Agentur für Arbeit. Diese Leistung soll wenn möglich auf das private Konto überwiesen werden, da es der Lebenserhaltung dient und auf dem Geschäftskonto nichts zu suchen hat.

Mittlerweile kann der Existenzgründer bei fast jeder Bank ein Geschäftskonto eröffnen, hierbei ist darauf zu achten das die gelieferten Leistungen in Ordnung sind. Der Vergleich lohnt sich also. Schauen sie hierzu ins Internet oder lassen sie sich Infomaterial von der gewünschten Bank zukommen. Fragen sie bei der regionalen Bank nach einem Geschäftskonto, diese haben den Auftrag regionale Firmen unter die Arme zu greifen.

6. März 2009

Mit Hilfe vom Einstiegsgeld

Abgelegt unter: Einstiegsgeld — Tags: — JG @ 13:06

Als Unterstützung der Selbstständigkeit aus dem ALG2 Verhältnis stehen dem Neugründer in Zukunft eine Starthilfe das sogenannte Einstiegsgeld zur Verfügung. Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt von der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit ab, zudem spielt auch die Größe der Bedarfsgemeinschaft eine Rolle. Vereinzelt dargestellt besteht das Einstiegsgeld aus dem ALG2 plus 50 Prozent des ALG2. Zudem kann ein Zuschuss von weiteren 10 Prozent für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft beantragt werden.

Zur Deckung der Lebenserhaltung bekommt der Antragsteller zunächst 6 Monate die Unterstützung, werden nach der Zeit alle Voraussetzungen für die Bedürftigkeit erfüllt kann ein weiterer Antrag gestellt werden.
In der Zeit der Förderung wird die Sozialversicherung in Form einer Pflichtversicherung von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft übernommen. Die Antragsformulare erhalten Existenzgründer bei der Arbeitsgemeinschaft, notieren sie für den Besuch ihre Fragen und achten sie bei der Abholung das der zuständige Mitarbeiter den Tag der Antragstellung im Formular einträgt. Sind alle notwendigen Formulare ausgefüllt wird der Antrag mit dem ausgearbeiteten Businessplan bei der ARGE abgegeben. Aber nicht nur der Businessplan spielt beim Antrag eine Rolle, ein Lebenslauf, die Steuernummer und einige Kalkulationsbeispiele gehören ebenfalls in den Antrag auf Einstiegsgeld.
Zum Einstiegsgeld können Einmalzahlungen für die Einrichtung des Arbeitsplatzes beantragt werden, fragen sie hierfür bei ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach.

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