Der Businessplan ist für den Existenzgründer nicht die leichteste Aufgabe, es steckt mehr dahinter als von vielen Neugründern gedacht. Im Businessplan spielen viele Dinge eine entscheidende Rolle. Zum Beispiel sollte vor der Selbstständigkeit die Unternehmensform (GbR, Mini-GmbH oder GmbH) beschlossen sein, aber auch Dinge wie der Betriebsstandort, die Unternehmensgröße, verschiedene Kalkulationsbeispiele, die Geschäftsidee und der Firmenname sollten unbedingt im Businessplan erwähnt werden.
Bei der Ausarbeitung des Geschäftsplanes können Hilfsmittel in Betracht gezogen werden, das Internet bietet bereits eine große Auswahl an kostenlosen und kostenpflichtigen Businessplan Muster an. Fragen sie ebenfalls bei ihrem Steuerberater nach einen Existenzgründergespräch nach, aber auch Banken und die Handwerkskammer bieten dem Neugründer gewisse Hilfestellungen an. Ist der Anfang bei Businessplan erstmal gemacht laufen die Behördengänge fast von ganz alleine.
Mit dem Konzept lässt sich bei der zuständigen Behörde ein Existenzgründerzuschuss beantragen, aber auch für die zukünftigen Kooperationspartner und Lieferanten ist der Businessplan ein wichtiges Dokument, somit können sie ihre Firma prima vermarkten und für andere Firmen schmackhaft machen. Stecken sie in den Businessplan viele wichtige Details mit rein, eine gute Struktur und eine Übersicht über die zukünftigen Kosten helfen dem Existenzgründer in der Gründung weiter. Achten sie als Neugründer auf den Leitfaden (Businessplan) und werden sie somit erfolgreich in ihr Unternehmen starten.
Unternehmer und Existenzgründer überlegen oft, welche Rechtsform bei der Gründung am besten geeignet ist. In den meisten Fällen kommt man dann zur klassischen GmbH, die jedoch ein Stammkapital von 25.000 Euro erfordert. Summen die ein Existenzgründer in den meisten Fällen nicht aufbringen kann. Seit November 2008 ist die Gründung einer Mini GmbH möglich und zahlreiche Selbstständige haben sich bereits dazu entschlossen, die neue Mini GmbH zu gründen. Der Vorteil der Mini GmbH gegenüber der klassischen GmbH ist nicht nur das Stammkapital, sondern auch der geringere Papierkram. Es reicht schon 1 Euro für die Gründung, der jedoch von Jahr zu Jahr durch einen Viertel des Gewinnes aufgestockt wird, bis am Ende 25.000 Euro Stammkapital vorhanden sind. Sacheinlagen sind bei der Mini GmbH nicht zulässig.
Korrekt bezeichnet man die Mini GmbH als Unternehmergesellschaft (UG). Jedoch ist Mini GmbH umgangssprachlich bereits sehr populär geworden. Auch die Bezeichnung „1 Euro GmbH“ oder nur „Euro GmbH“ liest und hört man oft bei den Existenzgründern. Die Unternehmensform der Mini GmbH zeichnet sich durch eine beschränkte Haftung aus. Risiken sinken für die Unternehmer deutlich und mit einem Gründungsset, bekommt man eine Mini GmbH nahezu an einem Tag auf die Beine gestellt. Natürlich sollten alle wichtigen Fakten und Details vorher ausführlich geplant, durchdacht und recherchiert sein. Ein sogenanntes Musterprotokoll macht die Standardgründung sehr unkompliziert. Zusätzliche Kosten für die Unternehmensgründung sind überschaubar, denn bis auf die Kosten für den Notar, fällt kaum etwas an. Eine Eintragung in das Handelsregister wird heute durch ein elektronisches Eintragungsverfahren beschleunigt.
Mit der Mini GmbH wird ein Konkurrent zur Limited ins Rennen geschickt. Es soll vermieden werden das in Deutschland immer mehr Limited-Unternehmen importiert werden. Zudem will man mit der Unternehmergesellschaft auch die sinkenden Neugründungen aufhalten und wieder für mehr Existenzgründungen sorgen, die gleichzeitig mehr Sicherheiten genießen! Wie für jede Gründung, sollte man sich auch bei der Mini GmbH vorher genau Gedanken machen und diese bestenfalls in einem Konzept / Businessplan festhalten. Passende Businessplan Muster oder eine Businessplan Vorlage gibt es auch im Internet.