Einen Businessplan zu erstellen ist für viele Existenzgründer eine schwierige Aufgabe. Oftmals haben die zukünftigen Unternehmer eine Zusammenfassung ihrer Ideen in dieser Form noch nie gemacht. Umso wichtiger ist es, sich einer gewissen Orientierungshilfe bedienen zu können. Das Businessplan Muster oder die Vorlage ist eine solche Hilfe. Der Existenzgründer erhält mithilfe des Musters einen ersten Überblick und kann sich an dessen Aufbau und Strukturierung orientieren.
Ein Businessplan Muster sollte dennoch kritisch betrachtet werden und nicht eins zu eins übernommen werden. Der Businessplan spiegelt auch immer die Individualität einer Geschäftsidee wieder. Daher sollte der Existenzgründer ein Businessplan Muster nur als Starthilfe betrachten. Auch ist zu Beginn zu unterscheiden für welchen Zweck ein Businessplan erstellt wird. Es gibt Businessplan Muster für die Beantragung von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld, aber auch für den Erhalt von Venture Capital.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Businessplan Venture Capital und enthält weitere Informationen für Gründer.
Einen Businessplan Venture Capital benötigt ein Existenzgründer dann, wenn er sein Vorhaben nicht nur über Eigenkapital oder Kredite bei der Bank finanziert, sondern über private Beteiligungen. Venture Capital (auch Risikokapital) wird entweder in Form von vollhaftendem Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten das zu in Gründung befindliche Unternehmen eingebracht, oftmals durch sog. Venture Capital-Gesellschaften. Risikokapital organisiert sich außerhalb des geregelten Kapitalmarktes, es wird nicht gehandelt.
Der Risikokapital-Geber und der Unternehmenseigner gehen eine strategische Partnerschaft ein. Der Kapitalgeber stellt dem jungen Unternehmen neben den finanziellen Mitteln auch sein Wissen, seine Erfahrung und sein Können zur Verfügung. Der Gründer hat somit einen erfahrenen Partner an seiner Seite und der Venture Capitalist fördert das Wachstum des Unternehmen und damit auch seinen Wert aktiv mit.
Der Gründungszuschuss ist ein Förderprogramm, das von der Arbeitsagentur zur Förderung der Existenzgründung erschaffen wurde. Es werden monatlich bis zu 10.000 Existenzgründungen von der Agentur für Arbeit gefördert. Der Existenzgründer sollte als arbeitslos gemeldet sein und noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG 1 haben, um somit die wichtigste Vorraussetzung zu erfüllen.
Den Antrag auf Gründungszuschuss erhält man von der Arbeitsagentur. Des Weiteren sollten dem Antrag auf Gründungszuschuss verschiedene Unterlagen bei gefügt werden. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan kann dabei von enormer Wichtigkeit sein. Ein kompletter Lebenslauf, Anmeldung beim Gewerbeamt, fachkundige Stellungnahme, verschiedene Nachweise über Qualifikationen und der Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar, beispielsweise in Form einer Urkunde, sollten zu den den kompletten Unterlagen gehören.
Ergänzend zur GmbH soll eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eingeführt werden. Mit einem Firmenkapital von einem Euro. Ab 2008 gibt es die einzigartige Chance eine UG (Unternehmergesellschaft) zu gründen. Die Neuerungen garantieren der Gründung eine vielversprechende Gestaltung.
Rechtlicher Hintergrund für die neue Mini-GmbH sind im Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechtes festgeschrieben. Der für die UG amtliche Name lautet “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”. Die Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste eingetragen. Wobei die Gesellschafterzahl auf drei beschränkt werden soll. Wenn die GmbH keinen Geschäftsführer haben sollte, kann der Gesellschafter der Ug verpflichtet sein, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Die Bundesregierung hat am 23. Mai letzden Jahres den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Durch die Möglichkeit zur Gründung einer 1 Euro GmbH mit einer Mindesteinlage von einem Euro ab September 2008 soll die Attraktivität der Rechtsform GmbH gestärkt werden. Insbesondere ausländische Unternehmensformen wie die Limited hatten bisher durch das geringere Stammkapital und unbürokratischere Gründungsmodalitäten deutliche Vorteile.
Die Existenzgründung der auch als Unternehmergesellschaft bezeichneten Rechtsform kann unter Verwendung einer Mustersatzung erfolgen. Im Rahmen der Gründung der Unternehmergesesellschaft müssen lediglich die Unterschriften der Gesellschafter beglaubigt werden, womit die kostenintensive Beurkundung der Satzung entfällt. Die Eintragung beim Handelsregister soll durch eine vollständige Abkopplung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Businessplan für eine Existenzgründung.
Wer eine Existenzgründung plant, braucht meist Fördermittel. Für deren Beantragung wird ein Businessplan benötigt. Businessplan kann man im Deutschen mit Geschäftsplan übersetzen. In ihm wird umfassend das Vorhaben des Gründers beschrieben. Der Verfasser schildert seine Geschäftsidee mit Zielen, Strategie, Finanzierung, Marketing usw. und gibt dem Leser so einen genauen Einblick in sein Vorhaben.
Meist muss die Tragfähigkeit einer Existenzgründung mit einer fachkundigen Stellungnahme bestätigt werden. Auch hier wird der Businessplan für eine Existenzgründung zu Grunde gelegt, in dem also der finanzielle und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkt einen hohen Stellenwert haben sollten. Der Businessplan für eine Existenzgründung ist nicht nur für die Fördermittel wichtig, sondern dient gleichzeitig als Leitfaden für die Unternehmensführung und bildet das Fundament für eine erfolgreiche Gründung.
Der An- und Verkauf benötigt bei einer Existenzgründung folgende Unterlagen: Businessplan und Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den An- und Verkauf sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.
Der Businessplan kann mit einem Businessplan Muster erstellt werden. Bei der Existenzgründung sollten Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum An- und Verkauf vorliegen. Beratungsstellen für den An- und Verkauf stellen u.a. Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den An- und Verkauf sowie Institutionen und Kammern dar. Bei Existenzgründung benötigt der An- und Verkauf eine Steuernummer, welche für die steuerlichen Erfassung von großer Wichtigkeit ist.
Der Schritt in die berufliche Selbständigkeit wird oftmals auch als Existenzgründung bezeichnet. Über 400.000 Deutsche haben sich im Jahr 2007 selbständig gemacht und ein eigenes Unternehmen gegründet. Viele dieser Gründer machen sich selbständig, um eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, sich die Arbeitszeiten selbständig einteilen zu können und beruflich mehr Erfolg zu haben.
Bevor man jedoch diesen Schritt wagt, sollte man sich über einige Fragen klar werden: Bringe ich die nötigen persönlichen Voraussetzungen für eine Unternehmertätigkeit mit? Haben ich eine überzeugende Geschäftsidee und wie finanziere ich diese? Ein erfolgreicher Existenzgründer sollte die fachlichen Qualifikationen für die angesrebte Selbständigkeit mitbringen und psychisch sowie körperlich belastbar sein. Durch den Besuch eines Existenzgründerseminars lassen sich viele der Fragen zur Selbständigkeit klären.
Der Businessplan für den Webdesigner bei Existenzgründung sollte Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum Webdesigner enthalten. Als fachkundige Stelle für Webdesigner sind Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den Webdesigner sowie Institutionen und Kammern zugelassen. Die persönliche und betriebliche Versicherung bei einer Existenzgründung als Webdesigner sollte mindestens aus folgenden Versicherungen bestehen: Krankenversicherung und Rentenversicherung für Webdesigner, Berufsunfähigkeitsversicherung ( ggf. speziell für Webdesigner ) einer Betriebshaftpflicht ( i. d. R. auch speziell für Webdesigner ), Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der Versicherungen sollten auch im Businessplan enthalten sein.
Bei Existenzgründung benötigt der Webdesigner eine Steuernummer, welche über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Webdesigner beim zuständigen Finanzamt beantragt wird. Das Marketingpaket für den Webdesigner sollte Visitenkarten, Briefpapier, Flyer, Stempel sowie weitere Marketingmittel für den Webdesigner enthalten. Eine Webseite, welche Informationen zur Tätigkeit als Webdesigner enthält, ist auf jeden Fall empfehlenswert. Das Marketingbudget sollte ebenfalls im Businessplan enthalten sein.
Viele Existenzgründer machen sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig. Daher ist bei einer Vielzahl der Gründer ein Businessplan für die Arbeitsagentur von besonderer Bedeutung. Die Arbeitsagentur muss nach dem Sozialgesetzbuch den Businessplan durch eine fachkundige Stelle begutachten lassen. Umso wichtiger ist es, einen detaillierten und aussagekräftigen Businessplan vorweisen zu können. Die Arbeitsagentur unterscheidet bei der Höhe und der Art und Weise der Bezuschussung zwischen ALG I und AGL II- Beziehern.
Trotz dieser Unterscheidung ist es für beide Personnengruppen gleichermaßen relevant, einen Businessplan zur Vorlage bei einer fachkundigen Stelle erstellt zu haben. Empfänger von ALG I können als Förderung einen so genannten Gründerzuschuss beantragen. Die Arbeitsagentur verlangt, das eine selbständige und hauptberufliche Tätigkeit aufgenommen wird, über die der Gründer aussreichende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen kann. Des Weiteren muss der Existenzgründer arbeitslos sein und noch für mind. 90 Tage Anspruch auf ALG I haben. Die Arbeitsagentur leistet für neun Monate einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und gewährt 300 € zur sozialen Absicherung. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten z.B. durch einen erneuten Businessplan dargelegt werden.
ALG II- Empfänger erhalten von der Arbeitsagentur als Förderung ein Einstiegsgeld. Auchhier ist ein Businessplan von enormer Bedeutung, da der Zuschuss eine Ermessenleistung darstellt. Die Arbeitsagenturdauer leistet in der Regel eine Zuschuss über die Dauer von 12 Monaten, eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich. Alles in Allem ist es für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit besonders wichtig einen Businessplan zu erstellen, da die Arbeitsagentur für ihre Förderprogramme entsprechend hohe Anforderung an die Gründer stellt.