Mini GmbH - Businessplan - Geschäftsidee

23. August 2010

Der Formkaufmann

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 18:12

Ein Formkaufmann stellt eine Rechtsform gem. § 6 HGB dar. Als Formkaufmann gelten Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit wie bspw. die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)  und die eingetragene Genossenschaft (eG). Die Rechtsform des Kaufmanns haben alle Handelsgesellschaften nach § 6 HGB inne, die nicht bereits durch Grundhandelsgewerbe oder Handelsregistereintragung Kaufleute darstellen.

Die Rechtsform des Formkaufmannes erlangt ein Unternehmen mit seiner Entstehung gem. § 6 II HGB unabhängig davon ob auch wirkliche ein Handelsgewerbe betrieben wird. Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften gelten auch ohne Handelsregistereintrag als Formkaufleute. Im Zuge der Gründung einer Gesellschaft als Formkaufmann kann die Erstellung eines Businessplans zur Beantragung von Fördermitteln oder zinsgünstiger Darlehn notwendig werden. Die Nutzung eines Businessplan Muster kann die Erstellung vereinfachen und beschleunigen.

Stille Gesellschaften die keine Handelsgesellschaft darstellen, Kartelle, Interessengemeinschaften, Konzerne etc., die nicht die Form einer zugelassenen Handelsgesellschaft aufweisen, stellen Nichtformkaufleute dar.

Die veröffentlichten Artikel im August

Abgelegt unter: Allgemein — JG @ 18:08

Im folgenden Artikel soll kurz auf die im August veröffentlichten Artikel eingegangen werden.

Die Betriebsausgabe stellt eine Aufwendung dar, die im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung entsteht. Was konkret zum betrieblichen Leistungserstellungsprozess gehört sollte bereits im Businessplan definiert werden.Welche Arten von Betriebsausgaben unterschieden werden können und wie diese steuerrechtlich behandelt werden erfahren Interessierte Leser im Artikel “Die Betriebsausgabe“. Als Bruttolohn bezeichnet man den vom Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer gezahlten Lohn vor Abzug von Steuern und sonstigen Beiträgen. Der Bezug des Bruttolohns erfolgt in der Regel auf einen Monat. Die Abrechnung des Bruttolohns kann als Jahreslohn, Monatslohn oder Stundenlohn erfolgen. Welche Steuern vom Bruttolohn abzugsfähig sind und welche Einflüsse auf die Höhe der Steuern bestehen zeigt der Artikel “Der Bruttolohn” auf.

DATEV stellt ein Unternehmen dar, welches auf die Erfüllung informationstechnischer Dienstleistungen für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer spezialisiert ist. Ursprünglich als Rechenzentrum gegründet bietet es heute Beratungsdienstleistungen und Software im Bereich des Steuerberatermarkts an. Weitere Informationen zum Unternehmen im DATEV Artikel.

Die Abkürzung e.G. steht für eingetragene Genossenschaft. Der Geschäftszweck einer e.G. ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft durch die Führung eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. Anwendung findet die e.G. in Form der Wohnungsgenossenschaft und Verbrauchergenossenschaften. Details im Artikel “Die Abkürzung e.G.

Der Begriff des Endverbrauchers wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet. Nach ökologischer Anschauung stellt der Endverbraucher das letzte Glied in der Nahrungskette dar und wird auch als Konsument bezeichnet. Die konkreten Eigenschaften des Endverbrauchers lesen Interessierte im Artikel “Der Endverbraucher

Die Feldforschung stellt eine empirische Forschungsmethode dar, bei der empirische Daten über die Beobachtung oder Befragung erhoben werden. Über die Feldforschung wird eine systematische Erforschung bestimmter Gruppen (Zielgruppen im Marketing) oder Kulturkreise möglich. Dazu begeben sich Feldforscher direkt in die den Lebensraum des zu untersuchenden Sachverhalts. Über die Befragung von Personen und die teilnehmende Beobachtung gelingt es relevante Informationen über bestimmte Kulturen oder Gruppen zu erhalten. Die Anwendung der Feldforschung im Artikel ”
Die Feldforschung als empirische Forschungsmethode” ausführlich dargestellt lesen.

18. August 2010

Die Feldforschung als empirische Forschungsmethode

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 13:51

Die Feldforschung stellt eine empirische Forschungsmethode dar, bei der empirische Daten über die Beobachtung oder Befragung erhoben werden. Über die Feldforschung wird eine systematische Erforschung bestimmter Gruppen (Zielgruppen im Marketing) oder Kulturkreise möglich. Dazu begeben sich Feldforscher direkt in die den Lebensraum des zu untersuchenden Sachverhalts. Über die Befragung von Personen und die teilnehmende Beobachtung gelingt es relevante Informationen über bestimmte Kulturen oder Gruppen zu erhalten.

Die Feldforschung stellt einige Anforderungen an die Methode der Erhebung der Daten. Zum einen hat der Forscher möglichst objektiv bei der Erhebung der Daten zu verfahren und zum anderen soll die Anonymität und Privatsphäre der befragten oder beobachteten Feldobjekte geschützt werden. Soll beispielsweise die Umsetzung des Geschäftsplans eines Unternehmen innerhalb der Produktion erforscht werden hat sich der Forscher über einen längeren Zeitraum in den Produktionsalltag zu integrieren um möglichst objektive und realistische Ergebnisse zu erhalten.

Kritisch zu sehen ist das durch die Anwesenheit des Feldforschers die Beobachtungssituation verzerrt ist. Dieser Effekt kann durch einen langen Forschungszeitraum und die aktive Integration des Forschers in das Alltagsleben verringert werden. Ferner wird als Kritikpunkt angeführt, dass die Ausblendung subjektiver Einflüsse in die Forschung durch den Forscher nicht gänzlich erfolgen kann.

13. August 2010

Der Endverbraucher

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 12:07

Der Begriff des Endverbrauchers wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet. Nach ökologischer Anschauung stellt der Endverbraucher das letzte Glied in der Nahrungskette dar und wird auch als Konsument bezeichnet. Legt man die betriebswirtschaftliche Begriffsdefinition zugrunde stellt der Endverbraucher das letzte Glied in der Absatzkette dar und wird auch als Kunde oder Verbraucher bezeichnet. Im Bereich des Lebensmittelrechts versteht man unter dem Endverbraucher eine Person die Lebensmittel verzehrt. Ein Endnutzer der eine Dienstleistung oder ein Produkt erwirbt und auch nutzt bzw. konsumiert wird ebenfalls als ein Endverbraucher angesehen.

Der Endverbraucher zeichnet sich durch die Tätigkeit des Verbrauchens oder Konsumierens aus. Rechtlich kann jede natürliche Person die mit einem Unternehmen Geschäfte schließt als Endverbraucher angesehen werden. Auch Unternehmer die eine Geschäftsidee über einen Businessplan Wettbewerb umgesetzt haben treten als Privatperson als Endverbraucher auf.

Der Endverbraucher genießt über das Bürgerliche Gesetzbuch einen besonderen Schutz aufgrund seiner grundlegenden wirtschaftlichen Unterlegenheit. Dieser Schutz ist gegeben sobald eine Person als Endverbraucher ein Rechtsgeschäft abschließt welches nicht der gewerblichen Tätigkeit dient.

9. August 2010

Die Abkürzung e.G.

Abgelegt unter: Lexikon — Tags:, — JG @ 19:24

Die Abkürzung e.G. steht für eingetragene Genossenschaft. Der Geschäftszweck einer e.G. ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft durch die Führung eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. Anwendung findet die e.G. in Form der Wohnungsgenossenschaft und Verbrauchergenossenschaften. Die Aufhebung einer e.G. kann im Falle des Wegfalls des Geschäftszwecks per Gerichtsurteil erfolgen. Die rechtliche Grundlage der e.G. stellt das Genossenschaftsgesetz dar. Die Gründung einer Genossenschaft erfordert einen Eintrag als förderwirtschaftlicher Sonderverein in das Genossenschaftsregister. Nach Eintragung stellt die e.G. eine juristische Person dar, für die die rechtlichen Bestimmungen für eingetragene Vereine des BGB gelten.

Die Gründung einer e.G. erfolgt personenbezogen über die Mitgliedschaft beliebig vieler Mitglieder und dem Eintrag in das Genossenschaftsregister. Voraussetzung der Gründung ist der Beschluss einer Satzung mit Sitz, Gegenstand, Haftungsregelungen und diverser Formvorschriften.

Die e.G. verfügt als Körperschaft über die drei Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Aufgabe des Vorstandes ist es die Geschäftsführung über die Leitung und Vertretung der Genossenschaft auszuüben. Der Aufsichtsrat fungiert als Kontrollorgan mit Vertretungsbefugnis der Gesellschaft. Die Generalversammlung wählt Aufsichtsrat, Vorstand und trifft grundlegende Entscheidungen im Sinne des Geschäftszwecks.

4. August 2010

DATEV

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 16:30

DATEV stellt ein Unternehmen dar, welches auf die Erfüllung informationstechnischer Dienstleistungen für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer spezialisiert ist. Ursprünglich als Rechenzentrum gegründet bietet es heute Beratungsdienstleistungen und Software im Bereich des Steuerberatermarkts an.
Als eingetragene Genossenschaft wurde die DATEV 1966 von 65 Steuerbevollmächtigten im Kammerbezirk Nürnberg gegründet. Die DATEV ist seit 1998 im Rechtsanwaltsmarkt tätig und stellt Software für diesen Bereich als einer der Branchenführer her. Ein weiterer Geschäftszweig wurde im Bereich der Software für Wirtschaftsprüfung aufgebaut. DATEV ist ferner als Provider mit DATEVnet als Managed Security Service aktiv. Dabei erhalten Kunden die Möglichkeit sich in das Rechenzentrum von DATEV einzuwählen und verschiedene Sicherheitsfunktionen zu nutzen.

Das Portfolio der DATEV umfasst Software zur Kanzleiverwaltung von Steuerberatern und Rechtsanwälten zu den Thematiken Lohnabrechung, Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Wirtschaftberatung und Kontokorrentbuchführung. Ferner werden Programme für die Erklärung von Steuerarten, dem Steuerrecht und zu Wirtschaftsinformationen angeboten.

Alle verfügbaren Programme der DATEV können nur mit Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen von Microsoft eingesetzt werden und die Datenhaltung erfolgt über den Microsoft SQL Server. DATEV unterhält diverse Tochterfirmen in Österreich, Tschechien, Polen, Italien und Spanien.
Gerade nach dem Gründungsprozess eines Unternehmens kann die Nutzung des Software-Angebots von DATEV die optimale Umsetzung des Businessplans unterstützen.

29. Juli 2010

Der Bruttolohn

Abgelegt unter: Lexikon — Tags:, — JG @ 19:15

Als Bruttolohn bezeichnet man den vom Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer gezahlten Lohn vor Abzug von Steuern und sonstigen Beiträgen. Der Bezug des Bruttolohns erfolgt in der Regel auf einen Monat. Die Abrechnung des Bruttolohns kann als Jahreslohn, Monatslohn oder Stundenlohn erfolgen. Vom Bruttolohn werden verschiedene Steuern und Beiträge abgezogen und der verbleibende Betrag an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Steuern werden als Abgaben an das Finanzamt in Form von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer gezahlt.

Sozialversicherungsbeiträge werden in Form von Beiträgen zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung vom Bruttolohn abgezogen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind jeweils zur Hälfte durch den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden unmittelbar nach der Abrechnung des Lohns über das Geschäftskonto des Arbeitgebers an das Finanzamt bzw. den Beitragsträger abgeführt.

Die Art und Höhe der Abzüge vom Bruttolohn sind abhängig von der Lohnsteuerklasse, die wiederrum vom Familienstand, Kinderanzahl etc. abhängig ist. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Beiträgen können auch private Abzüge wie beispielsweise die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen oder privaten Vorsorgeaufwendungen erfolgen.

26. Juli 2010

Die Betriebsausgabe

Abgelegt unter: Lexikon — Tags:, — JG @ 18:23

Die Betriebsausgabe stellt eine Aufwendung dar, die im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung entsteht. Was konkret zum betrieblichen Leistungserstellungsprozess gehört sollte bereits im Businessplan definiert werden. Die Betriebsausgabe ist einem konkreten Unternehmen zuzuordnen und ist im Zusammenhang  zu den verschiedenen Einkunftsarten des Unternehmens entstanden. Eine Betriebsausgabe ist objektiv im Zusammenhang zum Betrieb entstanden und subjektiv betriebsdienend bestimmt.

Betriebsausgaben sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig und damit gewinnschmälernd. Betriebsausgaben sind im Jahr der Entstehung steuerlich geltend zu machen. In diesem Zusammenhang sind die steuerlichen Vorschriften, insbesondere bezüglich der Gewinnermittlung zu beachten.
Im Gegensatz zu der Betriebsausgabe ist die Privatausgabe für die Lebensführung nicht steuerlich absetzbar. Diese ist aus dem steuerlichen Gewinn zu bestreiten. Häufig überschneiden sich Betriebs- und Privatausgaben. Gemäß §12 Nr. 1 Satz 2 EStG können die im Zusammenhang mit Aufwendungen für die Lebensführung angefallenen Betriebsausgaben, auch im Falle des teilweisen Anfalls im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, nicht angesetzt werden. Eine Ausnahme besteht wenn die private Mitveranlassung von nur ganz untergeordneter Bedeutung ist.

Komplett nicht abzugsfähige Betriebsausgaben stellen neben denen die die private Lebensführung teilweise betreffen, Geldstrafen und Aufwendungen für die Erstausbildung, die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen, dar. Es existieren ferner diverse teilweise nicht abziehbare Kosten.

Die Beiträge für Gründer der letzten Wochen

Abgelegt unter: Allgemein — JG @ 18:18

For-Reference.de berichtete innerhalb der letzten Wochen über verschiedene Themen die für Gründer und Unternehmer einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg ihrer Selbstständigkeit haben können. Zum einen wurde die ABC-Analyse als betrieblichen Entscheidungsprozess vorgestellt, mit dem es möglich wird eine Komplexitätsreduktion im Bewertungsprozess von Objekten zu erreichen. Zum Anderen wurde auf das Aktivierungswahlrecht für bestimmte Vermögensgegenstände in der Bilanzpolitik eingegangen, mit welchem es möglich ist eine individuelle Gewinngestaltung durchzuführen. Wie sich die Arbeitslosenquote zusammensetzt und wie genau der Begriff der Arbeitslosigkeit definiert wird, erfuhren unsere Leser in einem gesonderten Artikel. Ferner berichteten wir über die Möglichkeit mittels einer Bankbürgschaft die Kreditwürdigkeit von Unternehmen verbessern zu können und im Artikel „Besitz“ darüber, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Besitz bzw. Eigentum eines Vermögensgegenstandes ergeben.

23. Juli 2010

Der Besitz

Abgelegt unter: Lexikon — Tags: — JG @ 15:28

Der Begriff des Besitzes bezeichnet im Rahmen des Sachenrechts die gewollte faktische Sachherrschaft über eine Sache. Der Besitz einer Sache setzt demnach den Besitzwillen an einer Sache und das sich die Sache im Herrschaftsbereich der Person befindet voraus.

Im Unterschied zum Eigentum an einer Sache, die die rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache begründet,  stellt der Besitz nur die unmittelbare Verfügungsgewalt und demnach kein subjektives Recht dar. Der Besitz einer Sache kann unabhängig vom Eigentum dieser bestehen. Juristisch ist der unmittelbare von dem mittelbaren Besitz zu unterscheiden.

Während beim unmittelbaren Besitz die tatsächliche Sachherrschaft durch den Besitzer ausgeübt wird, so erfolgt beim mittelbaren Besitz die Ausübung des Besitzes durch einen Beauftragten. Mittelbarer Besitz findet bei Unternehmern im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit durch Überlassung einer Sache den Mitarbeitern statt. Unmittelbaren Besitz übt der Unternehmer hingegen hinsichtlich der alleinigen Nutzung seines PKW aus. Der Unternehmer ist bspw. Eigentümer des Fuhrparks aber nur mittelbar im Besitz da er diesen seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt.

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